Ja, da hast du recht. Hab ich damals auch so gemacht.Zitat von übergreifer
Ich würde es sehr arm finden, wenn Vereine sowas machen würden.
Ja, da hast du recht. Hab ich damals auch so gemacht.Zitat von übergreifer
Ich würde es sehr arm finden, wenn Vereine sowas machen würden.
"Das ganze Stadion wird gegen uns sein. Ganz Deutschland wird gegen uns sein. Etwas Schöneres gibt es gar nicht."
Oliver Kahn
Genau so ist es, das wäre richtig arm, aber man weiß ja nie. Nicht jeder von uns trennt sich mit seinem Verein in Frieden und es gibt ziemlich windige Verantwortliche bei einigen Klubs. Manche wollen dem Spieler eine reinwürgen oder sich richtig rächen. Also lieber alle Risiken im Vorfeld ausräumen.
Wo wollt ihr denn die Abmedlung hinschicken? Die muss man doch nur beim ehemaligen Verein abgeben! und der wird da sicherlich nich nein sagen, denn man bekommt ja dafür immer ablöse(ausbildungsentschdigung etc.)!Und lieber geld als nen unglücklichen spieler!
R.I.P.Robert ENKE
Naja es gibt nicht immer GeldZitat von Predator-Absolute-TW
. Zwischen manchen Vereinen gibt es so viel Hass das Geld nicht zählt.
"Das ganze Stadion wird gegen uns sein. Ganz Deutschland wird gegen uns sein. Etwas Schöneres gibt es gar nicht."
Oliver Kahn
da hata rechtZitat von Meister
so ises bei mir wenn ich pech hab auch! aber denke nich das mein alter verein bei 500Euro für nen A-jugend spieler mich lieber sperrt als zu kassieren, das wär scho seehr daneben xD
Zitat von Meister
Es gibt festgelegte Summen, die Vereine bezahlen können, damit die Freigabe auch ohne Zustimmung erfolgt. Alles darunter ist natürlich Verhandlungsssache zwischen den Vereinen.
nene, so stimmt das net. was du meinst sind die festgesetzten richtwerte. normalerweise klappt das auch so, aber wenn der verein sagt "unverkäuflich" dann is das so.Zitat von Kleinlaut
Zitat von Dr.Piplica
Zumindest beim WFLV ist es anders
§11 der Spielordnung besagt:
(2) Ersatz der Zustimmung zum Vereinswechsel durch Zahlung
einer Entschädigung bei Vereinswechseln von Amateuren
gemäß Abs. 1
(2.1) Bei Abmeldung des Spielers bis zum 30.06. und Eingang
des Antrags auf Spielerlaubnis bis zum 31.08. kann die
Zustimmung des abgebenden Vereins bis zum 31.08.
durch den Nachweis der Zahlung der nachstehend
festgelegten Entschädigung ersetzt werden.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der
Spielklassenzugehörigkeit der ersten Mannschaft des
aufnehmenden Vereins in dem Spieljahr, in dem die
Spielerlaubnis für Pflichtspiele erteilt wird. Bei einem
Vereinswechsel nach dem 1.05. gilt die Spielklasse der
neuen Saison. Die Höhe der Entschädigung beträgt...
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