Der Verein muss aber nicht die Freigabe erteilen, wenn der neue Verein die Ausbildungsentschädigung net zahlt!
Die Entschädigung geht bei uns übrigens nur nach der Klasse, wo man vorher gespielt hat! Bei mir sind 250-350€!
Der Verein muss aber nicht die Freigabe erteilen, wenn der neue Verein die Ausbildungsentschädigung net zahlt!
Die Entschädigung geht bei uns übrigens nur nach der Klasse, wo man vorher gespielt hat! Bei mir sind 250-350€!
R.I.P.Robert ENKE
Zitat von Predator-Absolute-TW
Das stimmt.
Die Entschädigung kann man auch umgehen,wenn man den neuen Spieler zum Vertragsamateur macht![]()
Bei euch gehts nur nach der Klasse in der man selber gespielt hat? Das ist natürlich praktisch für den neuen Verein. Wenn sich dann ein Oberligist einen aus der Kreisliga holt kostet ihn das fast nix. Bei uns schützt das die kleinen Vereine schon etwas mehr, allerdings wird es durch die Vertragsamateurmöglichkeit natürlich auch eingeschränkt
Wie meinst du das mit der Sache "Vertragsamateur"? Was bringt das genau?
Wegen der Ausbildungentschädigung, die nur die Klasse des abgebenden Vereins betrifft, ist es aber besser für (junge) Spieler, die mal in höhere Spheren kommen wollen (meinetwegen von Kreisliga in Bezirks- oder Landesliga!)
Deswegen zieht es auch Jahr für Jahr die Spieler, die in der abgelaufenen Saison hervorstachen für relativ wenig Geld in den Bezirk!
Aber imo ist dieses System nicht grad das beste: mal ein Bsp. was meinen Vorgänger betrifft:#
Der wechselt von der Kreisliga in die Bezirksklasse! Hat aber vorher schon ca. 9 Jahre in seinem vorherigen Verein gespielt, dabei vor 3 Jahren den Durchmarsch von 1.Kreisklasse in die Bezirksklasse geschafft (2mal hintereinander aufgestiegen!). Nun ist die Mannschaft 2006 dirket wieder abgestiegen und tat sich auch vergangene Saison mit dem Klassenerhalt schwer! Wie gesagt, wechselt der Spieler nun wieder in die Bezirksklasse für eine Summe X, die festgeschreiben ist(durch Klassenzugehörigkeit Kreisliga)! Im Gegensatz dazu wechselt ein Spieler aus der 2.Mannschaft, des Vereins wo mein Vorgänger hingeht zu uns!Dieser kostet genauso viel, trotzdessen er in der selben Liga bleibt und bei seinem alten Verein niemals in die 1.Mannschaft gekommen wäre!
Faktisch bleibt festzustellen:
- mein Vorgänger hat schon höher gespielt und wechselt in eine höhere Liga, kostet aber genauso viel, wie ein Spieler, der in seiner "Karriere" nie über Kreisliga hinaus kam (und imo auch nie kommen wird), in einer 2.Mannschaft spielte und mit dem Wechsel zu uns sich klassenmäßig auch nicht verbessert!
Ehrlich gesagt ist dieses System schon ganz schön beschissen, grad für meinen jetzigen(=neuen) Verein, der einen super Spieler abgibt und dafür einen bekommt, der es bei uns evtl. nicht mal in die Erste schafft! Das ist Irrsinn! Aber so sind lt. Verband die Regeln!
Geändert von Predator-Absolute-TW (09.07.2007 um 14:09 Uhr)
R.I.P.Robert ENKE
Bei uns kommt dazu, dass beim abgebenden Verein die Ligazugehörigkeit der ersten Mannschaft maßgebend ist. Da hättet ihr also noch mehr hinlegen müssen...Zitat von Predator-Absolute-TW
Vertragsamateur ist ja klar. Also wenn einer garantierte 150 Euro pro Monat (oder mehr, aber eben mind. 150) von seinem Verein vertraglich zugesichert bekommt. Das muss beim bfv per Kontoauszug auch nachgewiesen werden. Entgegen halt der normalen Praxis, sowas unter der Hand zu regeln. Dabei dürfen Kilometergeld und sowas nicht eingerechnet sein, wohl aber Prämienleistungen. Nur müssen die 150 Euro eben garantiert und jeden Monat gezahlt werden. Und sobald man einen Spieler eben als solchen Vertragsamateur anstellt, entfällt jegliche Ausbildungsentschädigung.
Von meinem alten Verein ist mal einer zu nem Bayernligisten gewechselt und die hätten 3000 Mark zahlen müssen. Das wollten sie nicht, also ist unser Vorstand auf 1500 runter gegangen, darauf konnte man sich auch nicht einigen also haben sie ihn einfach zum Vertragsamateur gemacht und wir haben gar nix bekommen. So sieht das aus![]()
Geändert von zero (09.07.2007 um 18:05 Uhr)
soweit ich weiß muss für nen Vertragsamateur auch die Sozialversicherungen, und so gezahlt werden.
Aber es gibt ja auch Möglichkeiten, jemand als Vertragsamateur zu verpflichten ohne letztendlich was zu zahlen.
Morng!
Ich muss gestehen, dass ich in meinem letzten Beitrag ganz schönen Mist geschrieben habe! Das ist mir aufgefallen, als ich gestern Abend mal die Statuten des SFV durchgelesen habe!
Bei den Wechselbedingungen spielt nun folgendes eine Rolle:
1. Klasse der aufnehmenden Vereins Summe X
2. Spieler zw. 18 und 21 und länger als 3 Jahre im Verein 50% der Summe X dazu!
Bsp.:
Ich wechsel in die Kreisliga, festgelegte Entschädigun 500€! Da ich länger als 3 Jahre beim abgebenden Verein gespielt habe und 18 Jahre alt bin erhöht sich diese Summe um 50 % auf den Gesamtbetrag 750€!
Die Summe ist die Höchstgrenze, was der Verein verlangen darf!
Das o.g. Bsp(im letzten Beitrag von mir) stimmt aber trotzdem, weil des mir mein neuer Trainer so erzählt hat!
R.I.P.Robert ENKE
Stimmt so.Zitat von Junger-Torwart
@predator: Ja, dann passt es ja wieder mit unseren Bestimmungen zusammen. Hätte mich auch stark gewundert, wenn sich das alles krass unterscheidet innerhalb Deutschlands. Und meistens wird das ja eh zwischen den Vereinen geregelt und die Zahlen der Verbände sind halt grobe Richtlinien
Ja genau! Aber die Zahlen, die der Verband incl. aller Klauseln( zb 18-21 + 3 Jahre im Verein) festlegt, dürfen nicht überschritten werden!Zitat von zero
R.I.P.Robert ENKE
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