Morng!
Ich muss gestehen, dass ich in meinem letzten Beitrag ganz schönen Mist geschrieben habe! Das ist mir aufgefallen, als ich gestern Abend mal die Statuten des SFV durchgelesen habe!
Bei den Wechselbedingungen spielt nun folgendes eine Rolle:
1. Klasse der aufnehmenden Vereins Summe X
2. Spieler zw. 18 und 21 und länger als 3 Jahre im Verein 50% der Summe X dazu!
Bsp.:
Ich wechsel in die Kreisliga, festgelegte Entschädigun 500€! Da ich länger als 3 Jahre beim abgebenden Verein gespielt habe und 18 Jahre alt bin erhöht sich diese Summe um 50 % auf den Gesamtbetrag 750€!
Die Summe ist die Höchstgrenze, was der Verein verlangen darf!

Das o.g. Bsp(im letzten Beitrag von mir) stimmt aber trotzdem, weil des mir mein neuer Trainer so erzählt hat!