Bei uns ist es so, dass man zu keinem Zeitpunkt "frei" wechseln kann, sofern man keine Freigabe des abgebenden Vereins bekommt. Es ist in diesem Fall so, dass man erst sechs Monate nach dem letzten absolvierten Pflichtspiel für den neuen Verein spielberechtigt ist.
Umgangen werden kann die Sperre aber auch, wenn der abgebende Verein die Freigabe nach einer Ablösezahlung (bei Wechsel im Sommer fest vorgeschrieben, bei Wechsel im Winter frei bestimmbar) erteilt.

Allerdings weiß ich nicht wie das im Jugendbereich aussieht.