Also ich habe mich bei einer befreundeten Schiedsrichterin (Auch schon in den höheren Klassen in Berlin) erkundigt und sie bestätigte, dass es ausreicht, wenn dem Schiedsrichter die Intention einer Geste oder eines verbalen Angriffes klar ist, um einen Verweis auszusprechen. Damit ist eigentlich jedes Einspruch einlegen nichtig.