Aber dieser abschnitt ist neu oder
Jetzt entschieden die Richter, dass ein Spieler beim Wechsel ins Ausland seinen Vertrag nach drei Jahren (war er bei der Unterschrift älter als 28 nach zwei Jahren) ablösefrei kündigen kann. Er muss lediglich die noch ausstehenden Gehälter (in Websters Fall rund 200 000 Euro) an den abgebenden Klub als Entschädigung zahlen.




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