Polizei nimmt Anzeige auf und fragt nach Beweisen. Danach geht die Sache an die Staatsanwaltschaft und diese bringt den Täter vor Gericht oder stellt das Verfahren aufgrund von mangelnden Beweisen ein.Zitat von Schickeria
Ich denke, beinur einem blauen Auge gibt es eine Geldstrafe vom Gericht oder je nach Alter Erziehungsmasnahmen. Ins Gefängnis kommt man nur im Wiederholungsfall.





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