Zitat Zitat von Schickeria
Person X schlägt Person Y ohne jeglichen Grund ins Gesicht.
Y bekommt ein blaues Auge.
Y zeigt X wegen Körperverletzung an.

Wie gehts danach weiter?
Wie handelt da die Polizei und welche Strafen kann es geben?
Polizei nimmt Anzeige auf und fragt nach Beweisen. Danach geht die Sache an die Staatsanwaltschaft und diese bringt den Täter vor Gericht oder stellt das Verfahren aufgrund von mangelnden Beweisen ein.

Ich denke, beinur einem blauen Auge gibt es eine Geldstrafe vom Gericht oder je nach Alter Erziehungsmasnahmen. Ins Gefängnis kommt man nur im Wiederholungsfall.