Zitat Zitat von Basco
in der schweiz ist man automatisch unfallversichert, sobald man eine stelle antritt (auch praktika). scheint bei euch in D nicht so zu sein.
Doch, hier greift die gesetzliche Unfallversicherung auch automatisch, wenn man beruflich tätig ist. Nur zählt ein Kurzpraktikum scheinbar nicht dazu? Diesbezüglich müsste man sich wohl informieren.

Ansonsten soll er sich an mich wenden, wenn er eine Unfallversicherung braucht