Zitat von Chrischi
Du brauchst eine Unfallversicherung, sonst muss die Firma eventuelle Schäden oder Unfälle bezahlen, aber ich denke nicht das der Laden sich da reinreden lässt.
Zitat von Chrischi
Du brauchst eine Unfallversicherung, sonst muss die Firma eventuelle Schäden oder Unfälle bezahlen, aber ich denke nicht das der Laden sich da reinreden lässt.
in der schweiz ist man automatisch unfallversichert, sobald man eine stelle antritt (auch praktika). scheint bei euch in D nicht so zu sein.
Doch, hier greift die gesetzliche Unfallversicherung auch automatisch, wenn man beruflich tätig ist. Nur zählt ein Kurzpraktikum scheinbar nicht dazu? Diesbezüglich müsste man sich wohl informieren.Zitat von Basco
Ansonsten soll er sich an mich wenden, wenn er eine Unfallversicherung braucht![]()
Farblegende: Moderator | Privatperson
Ich hab mal ne Frage was ist der Unterscheid zwischen den technischen und nicht technischen Dienst. Ich wollte nämlich vllt. mein Praktikum bei der Stadt als Verwaltungsfachangestellter (Fachrichtung Kommunalverwaltung absolvieren, doch diesen Satz versteh ich nicht, so ganz.
Für besonders qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gibt es die Möglichkeit, einen Aufbaulehrgang - den sogenannten Angestelltenlehrgang II - zu absolvieren. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Lehrgangs steht den VFA dann auch die Möglichkeit offen, in den gehobenen nichttechnischen Dienst aufzusteigen.
ohne Gegenstimmen gewählter Torwart.de User der Jahre 2016 und 2017.
Danke an alle Beteiligten.
Es gibt nur einen Gott
BELAFARINROD
Zitat von Bela.B
Als VFA (Verwaltungsfachangestellter) bist du meiner meinung nach "nur" im Öffentlichen Dienst angestellt, mit dem im Text genannten Lehrgang kommst du dann in den gehobenen Dienst, was zur folge hat, das du in hörere Besoldungsstufen gelangst und dadurch mehr Geld verdienst.Für besonders qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gibt es die Möglichkeit, einen Aufbaulehrgang - den sogenannten Angestelltenlehrgang II - zu absolvieren. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Lehrgangs steht den VFA dann auch die Möglichkeit offen, in den gehobenen nichttechnischen Dienst aufzusteigen.
Ich glaube der Öffentliche Dienst endet bei der Beslodungsstufe A09, da bin ich mir aber nicht 100%ig Sicher, aber das kannst du auch googlen.
Einfach mal besoldungsstufen Öffentlicher und Gehobener Dienst googlen.
Gruß
Kai
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