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Thema: Praktikum und Ausbildung

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  1. #1
    Blickfeld Avatar von BvB19_09
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    Zitat Zitat von Chrischi
    Den Threadt habe ich auch gesucht.
    Ich wollte in den Winterferien ein Praktikum in einem Musikgeschäfft machen.
    Bewerbung abgegeben und dann 3 Tage später da nochmal hingegangen.
    Da wurde mir dann gesagt, dass ich das Praktikum nur machen kann, wenn ich von der Schule versichert bin.

    Ist das wirklich so? Kann man das nicht irgendwie anders regeln?

    Du brauchst eine Unfallversicherung, sonst muss die Firma eventuelle Schäden oder Unfälle bezahlen, aber ich denke nicht das der Laden sich da reinreden lässt.

  2. #2
    Internationale Klasse Avatar von Basco
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    in der schweiz ist man automatisch unfallversichert, sobald man eine stelle antritt (auch praktika). scheint bei euch in D nicht so zu sein.

  3. #3
    torwart.de-Team
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    Zitat Zitat von Basco
    in der schweiz ist man automatisch unfallversichert, sobald man eine stelle antritt (auch praktika). scheint bei euch in D nicht so zu sein.
    Doch, hier greift die gesetzliche Unfallversicherung auch automatisch, wenn man beruflich tätig ist. Nur zählt ein Kurzpraktikum scheinbar nicht dazu? Diesbezüglich müsste man sich wohl informieren.

    Ansonsten soll er sich an mich wenden, wenn er eine Unfallversicherung braucht
    Farblegende: Moderator | Privatperson

  4. #4
    Legende Avatar von Bela.B
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    Ich hab mal ne Frage was ist der Unterscheid zwischen den technischen und nicht technischen Dienst. Ich wollte nämlich vllt. mein Praktikum bei der Stadt als Verwaltungsfachangestellter (Fachrichtung Kommunalverwaltung absolvieren, doch diesen Satz versteh ich nicht, so ganz.

    Für besonders qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gibt es die Möglichkeit, einen Aufbaulehrgang - den sogenannten Angestelltenlehrgang II - zu absolvieren. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Lehrgangs steht den VFA dann auch die Möglichkeit offen, in den gehobenen nichttechnischen Dienst aufzusteigen.
    ohne Gegenstimmen gewählter Torwart.de User der Jahre 2016 und 2017.
    Danke an alle Beteiligten.

    Es gibt nur einen Gott
    BELAFARINROD

  5. #5
    Torwarttalent Avatar von Das-K
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    Zitat Zitat von Bela.B
    Ich hab mal ne Frage was ist der Unterscheid zwischen den technischen und nicht technischen Dienst. Ich wollte nämlich vllt. mein Praktikum bei der Stadt als Verwaltungsfachangestellter (Fachrichtung Kommunalverwaltung absolvieren, doch diesen Satz versteh ich nicht, so ganz.
    Für besonders qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gibt es die Möglichkeit, einen Aufbaulehrgang - den sogenannten Angestelltenlehrgang II - zu absolvieren. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Lehrgangs steht den VFA dann auch die Möglichkeit offen, in den gehobenen nichttechnischen Dienst aufzusteigen.
    Als VFA (Verwaltungsfachangestellter) bist du meiner meinung nach "nur" im Öffentlichen Dienst angestellt, mit dem im Text genannten Lehrgang kommst du dann in den gehobenen Dienst, was zur folge hat, das du in hörere Besoldungsstufen gelangst und dadurch mehr Geld verdienst.
    Ich glaube der Öffentliche Dienst endet bei der Beslodungsstufe A09, da bin ich mir aber nicht 100%ig Sicher, aber das kannst du auch googlen.
    Einfach mal besoldungsstufen Öffentlicher und Gehobener Dienst googlen.


    Gruß
    Kai

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