Doch, hier greift die gesetzliche Unfallversicherung auch automatisch, wenn man beruflich tätig ist. Nur zählt ein Kurzpraktikum scheinbar nicht dazu? Diesbezüglich müsste man sich wohl informieren.Zitat von Basco
Ansonsten soll er sich an mich wenden, wenn er eine Unfallversicherung braucht![]()




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