Kleiner Nachtrag, der mir gerade in den Sinn kam:
Wenn ich überlege, was mein damaliger Strafrechtsprofessor dazu gesagt hätte, käme so ungefähr dieses dabei raus: "Gebrauchtwarenhändler sind immer ein bisschen im Verdacht, Hehlerei zu betreiben. Können wir dann jeden Händler schon allein deshalb verurteilen, weil solche Ware bei ihm sichergestellt wurde?" Ergo: Ohne Nachweis des Vorsatzes kann man auch den Doping-Beschuldigten nicht einfach mal so sperren. Das ist ein sehr delikates Thema.
Bei Baumann war das natürlich eine ziemlich heftige "Räuberpistole", der er zum Opfer gefallen sein soll.





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