Zitat Zitat von fragsiN
Umtausch müsste problemlos machbar sein, aber nur wenn nichts aufgeflockt wurde und der Overall noch "neu" ist.
Es gilt im Versandhandel ein generelles 14 Tägiges uneingeschränktes Rückgaberecht. Da kann sich auch kein Händler quer stellen. Innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung kann man alles zurückschicken und der Händler muß das annehmen. Es gibt allerdings ein paar Ausnahmen:

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  1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten waren oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet waren oder schnell verderben konnten oder deren Verfalldatum überschritten worden wäre
  2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden waren,
  3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
  4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder
    die in der Form von Versteigerungen geschlossen wurden.
  5. zur Lieferung von Frischwaren (z.B. Blumen)


eine torwart.de Beflockung fällt da normalerweise, im Gegensatz zu einer SV Beispiel 02 Beflockung, nicht drunter. Aber einfach mal an Steffen eine PN schreiben und ihn direkt fragen. Weil Quer kann sich da der Shop schon stellen, weil man den ersten Punkt eben auch auf einen torwart.de Flock uminterpretieren könnte. Ansonsten muß man noch bis zu einem gewissen Wert die Rücksendekosten selber tragen. Ich glaube das lag so bei 40€ Warenwert.