Zitat von immo0610
steht doch alles in der verlinkten PDF. Ich verlink die doch nicht aus Spaß.
Abkürzung bzw. Wegfall der Wartefrist und Erteilung einer
weiteren Spielerlaubnis im laufenden Spieljahr
(1) Abweichend von der Bestimmung des § 9 Abs. 1 Jugendordnung kann in Ausnahmefällen bei einem Vereinswechsel innerhalb eines Spieljahres die Wartefrist verkürzt werden bzw. gänzlich entfallen und eine weitere Spielerlaubnis erteilt werden.
...
(2) Als Ausnahmefälle kommen u. a. in Betracht:
...
(c) wenn der Vereinswechsel die notwendige Folge eines nachgewiesenen
Wohnortwechsels ist,