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Thema: Rechtsfrage: Reklamation mangelhafter Ware

  1. #1
    torwart.de-Team
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    Standard Rechtsfrage: Reklamation mangelhafter Ware

    Hallo,

    ich habe mir vor kurzem das neueste Modell des Adidas Predator Powerserve SG bei einem Händler bestellt. Nach der Lieferung habe ich den Schuh nur eine Halbzeit lang getragen, woraufhin sich bereits ein Teil der Plastikkappe an der Sohle löste. Da dies keine normale Verschleißerscheinung ist (ich habe den Schuh mehrfach), habe ich die Ware mit Bitte um Umtausch oder Reparatur an den Händler zurückgeschickt.

    Heute erhielt ich die Schuhe im selben Zustand zurück, ohne Kommentar des Händlers.

    Bin ich im Recht? Ist der Händler zur Beseitigung dieser Mängel verpflichtet? Es kann doch nicht sein, dass der Schuh nach 45 Minuten kaputt geht und ich dann darauf sitzen bleibe. Habe ich nicht als Käufer bestimmte Rechte?
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  2. #2
    Internationale Klasse Avatar von Knutte
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    Standard

    Reklamation Umtausch darf nichts kosten


    17.04.2008
    Kunden, die defekte Ware reklamieren und ein Ersatzprodukt bekommen, müssen nicht dafür zahlen, dass sie die Ware zuvor benutzt haben. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden und damit die Verbraucherrechte in Deutschland gestärkt.
    Mit dem „Nutzungsersatz“ für Händler ist Schluss

    Kunden können reklamieren und Reparatur oder Umtausch verlangen, wenn sich an der gekauften Ware ein Mangel zeigt. Wer in so einem Fall den Umtausch wählte, musste bislang aber häufig nachzahlen. Viele Händler verlangten Geld für die Nutzung der ursprünglich gekauften Ware. „Nutzungsersatz“ hieß das im Sprachgebrauch der Händler – und damit ist jetzt Schluss.


    http://www.test.de/themen/steuern-re...73396/1673396/
    In stillem Gedenken an Spideratze und Robert Enke.

  3. #3
    Felix_2
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    Also wo ich Praktika in einem Sport geschäft gemacht habe,wurden die Schuhe von Adidas immer vorher an Adidas geschickt bevor mann sie zurück geben darf.Vllt war es in deinem fall auch so,aber dann hat Adidas gesagt das du die kaputt gemacht hast und es kein Fehler am Schuhgab der es kaputt gemacht hat.

    Aber eigentlich hast du recht,der käufer müsste dir das Geld wiedergeben.

  4. #4
    torwart.de-Team
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    Zitat Zitat von Knutte
    Reklamation Umtausch darf nichts kosten


    17.04.2008
    Kunden, die defekte Ware reklamieren und ein Ersatzprodukt bekommen, müssen nicht dafür zahlen, dass sie die Ware zuvor benutzt haben. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden und damit die Verbraucherrechte in Deutschland gestärkt.
    Mit dem „Nutzungsersatz“ für Händler ist Schluss

    Kunden können reklamieren und Reparatur oder Umtausch verlangen, wenn sich an der gekauften Ware ein Mangel zeigt. Wer in so einem Fall den Umtausch wählte, musste bislang aber häufig nachzahlen. Viele Händler verlangten Geld für die Nutzung der ursprünglich gekauften Ware. „Nutzungsersatz“ hieß das im Sprachgebrauch der Händler – und damit ist jetzt Schluss.


    http://www.test.de/themen/steuern-re...73396/1673396/

    Danke, aber gilt dieser Artikel nicht nur für Waren, die bereits beim Verkauf mangelhaft sind?

    Zitat Zitat von immo0610
    Also wo ich Praktika in einem Sport geschäft gemacht habe,wurden die Schuhe von Adidas immer vorher an Adidas geschickt bevor mann sie zurück geben darf.Vllt war es in deinem fall auch so,aber dann hat Adidas gesagt das du die kaputt gemacht hast und es kein Fehler am Schuhgab der es kaputt gemacht hat.

    Aber eigentlich hast du recht,der käufer müsste dir das Geld wiedergeben.
    Die Schuhe waren nur 2 Tage beim Händler, deshalb wurden sie wohl nicht zu Adidas geschickt. Der Defekt ist auf jeden Fall so, dass die Schuhe bei jedem weiteren Tragen noch mehr kaputt gehen.
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  5. #5
    torwart.de-Team
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    Ich habe gerade folgendes gefunden:

    Welche Mängel kann ich eigentlich beim Händler reklamieren?

    So ein Mangel liegt vor, wenn die Ware von Anfang an kaputt ist. Aber auch intakte Ware gilt als mangelhaft, wenn sie nicht für den Zweck taugt, für den Sie sie gekauft haben. Haben Sie im Baumarkt Kleber verlangt, der Styropor klebt, dürfen Sie anschließend reklamieren, wenn der eigentlich ordentliche Kleber nur Holz klebt. Als Mangel gilt auch, wenn Sie zu viel, zu wenig oder falsche Ware bekommen. Hat Sie der Händler beim Verkauf auf Mängel hingewiesen, können Sie diese aber nicht mehr reklamieren.
    Bedeutet der zweite Teil der Antwort nicht, dass meine Schuhe repariert bzw. ersetzt werden müssen? Der Zweck eines Fußballschuhs ist ja, dass man damit Fußball spielt. Das heißt, dass er seinen Zweck nicht erfüllt, wenn er bereits nach einmaligem Tragen kaputt geht und dies nicht aufgrund natürlicher Abnutzung geschieht.
    Farblegende: Moderator | Privatperson

  6. #6
    Internationale Klasse Avatar von Knutte
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    Zitat Zitat von Paulianer
    Ich habe gerade folgendes gefunden:
    Welche Mängel kann ich eigentlich beim Händler reklamieren?

    So ein Mangel liegt vor, wenn die Ware von Anfang an kaputt ist. Aber auch intakte Ware gilt als mangelhaft, wenn sie nicht für den Zweck taugt, für den Sie sie gekauft haben. Haben Sie im Baumarkt Kleber verlangt, der Styropor klebt, dürfen Sie anschließend reklamieren, wenn der eigentlich ordentliche Kleber nur Holz klebt. Als Mangel gilt auch, wenn Sie zu viel, zu wenig oder falsche Ware bekommen. Hat Sie der Händler beim Verkauf auf Mängel hingewiesen, können Sie diese aber nicht mehr reklamieren.

    Bedeutet der zweite Teil der Antwort nicht, dass meine Schuhe repariert bzw. ersetzt werden müssen? Der Zweck eines Fußballschuhs ist ja, dass man damit Fußball spielt. Das heißt, dass er seinen Zweck nicht erfüllt, wenn er bereits nach einmaligem Tragen kaputt geht und dies nicht aufgrund natürlicher Abnutzung geschieht.
    Der Zweck vom Styroporkleber ist es,Styropor zu kleben,wenn er das nicht erfüllt ist Ersatz fällig.Der Fußballschuh ist zum Fußballspielen da,wenn er das nicht aushält,ist Ersatz fällig
    In stillem Gedenken an Spideratze und Robert Enke.

  7. #7
    torwart.de-Team
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    Sehe ich auch so. Ich finde es vom Händler ziemlich dreist, mir die Ware ohne Angabe von Gründen zurückzuschicken. Sowas habe ich noch nie erlebt, bei anderen Händlern wurden mir selbst mehrere Monate alte Schuhe noch ersetzt.
    Farblegende: Moderator | Privatperson

  8. #8
    Amateurtorwart
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    Zitat Zitat von Knutte
    Der Zweck vom Styroporkleber ist es,Styropor zu kleben,wenn er das nicht erfüllt ist Ersatz fällig.Der Fußballschuh ist zum Fußballspielen da,wenn er das nicht aushält,ist Ersatz fällig
    allerdings mit der Einschränkung, die viele Fussballschuhe dabei stehen haben ... "Fussballschuhe nicht zur Nutzung auf Hartplatz" ... hast Du sie auf Asche getragen und so eine Kennzeichnung dabei udn der Händler hat den Aschegebrauch bemerkt kannst Du einen Austausch nicht erwarten. Ob das auf Deinen Schuh zutrifft weiß ich nicht.

  9. #9
    torwart.de-Team
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    Ich habe die Schuhe eine Halbzeit lang auf sehr gutem Rasen getragen.

    Zukünftig werde ich nur noch bei meinem Stammhändler bestellen, der zeigt sich bei Reklamationen als sehr kundenfreundlich. Diesmal habe ich wegen 5 Euro Ersparnis darauf verzichtet, das ärgert mich.

    Ich werde dem Händler nun allerdings eine gepfefferte E-Mail schreiben. Manchmal muss man halt ein wenig Druck machen.
    Farblegende: Moderator | Privatperson

  10. #10
    Blickfeld Avatar von Saschalinho91
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    Zitat Zitat von Paulianer
    Ich werde dem Händler nun allerdings eine gepfefferte E-Mail schreiben. Manchmal muss man halt ein wenig Druck machen.
    Das tust du auch völlig zu Recht! Dieser Händler denkt anscheinend, dass er sich alles erlauben kann.

  11. #11
    Internationale Klasse Avatar von Knutte
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    Zitat Zitat von Saschalinho91
    Das tust du auch völlig zu Recht! Dieser Händler denkt anscheinend, dass er sich alles erlauben kann.
    Ja,kommt den Händlern auch gelegen,dass niemand druck macht
    In stillem Gedenken an Spideratze und Robert Enke.

  12. #12
    Nationale Klasse Avatar von Knebel39
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    JA du hast Recht das muss er machen.

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