Reklamation Umtausch darf nichts kosten
17.04.2008
Kunden, die defekte Ware reklamieren und ein Ersatzprodukt bekommen, müssen nicht dafür zahlen, dass sie die Ware zuvor benutzt haben. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden und damit die Verbraucherrechte in Deutschland gestärkt.
Mit dem „Nutzungsersatz“ für Händler ist Schluss
Kunden können reklamieren und Reparatur oder Umtausch verlangen, wenn sich an der gekauften Ware ein Mangel zeigt. Wer in so einem Fall den Umtausch wählte, musste bislang aber häufig nachzahlen. Viele Händler verlangten Geld für die Nutzung der ursprünglich gekauften Ware. „Nutzungsersatz“ hieß das im Sprachgebrauch der Händler – und damit ist jetzt Schluss.
http://www.test.de/themen/steuern-re...73396/1673396/




In stillem Gedenken an Spideratze und Robert Enke.
Zitieren