Zitat Zitat von Knutte
Reklamation Umtausch darf nichts kosten


17.04.2008
Kunden, die defekte Ware reklamieren und ein Ersatzprodukt bekommen, müssen nicht dafür zahlen, dass sie die Ware zuvor benutzt haben. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden und damit die Verbraucherrechte in Deutschland gestärkt.
Mit dem „Nutzungsersatz“ für Händler ist Schluss

Kunden können reklamieren und Reparatur oder Umtausch verlangen, wenn sich an der gekauften Ware ein Mangel zeigt. Wer in so einem Fall den Umtausch wählte, musste bislang aber häufig nachzahlen. Viele Händler verlangten Geld für die Nutzung der ursprünglich gekauften Ware. „Nutzungsersatz“ hieß das im Sprachgebrauch der Händler – und damit ist jetzt Schluss.


http://www.test.de/themen/steuern-re...73396/1673396/

Danke, aber gilt dieser Artikel nicht nur für Waren, die bereits beim Verkauf mangelhaft sind?

Zitat Zitat von immo0610
Also wo ich Praktika in einem Sport geschäft gemacht habe,wurden die Schuhe von Adidas immer vorher an Adidas geschickt bevor mann sie zurück geben darf.Vllt war es in deinem fall auch so,aber dann hat Adidas gesagt das du die kaputt gemacht hast und es kein Fehler am Schuhgab der es kaputt gemacht hat.

Aber eigentlich hast du recht,der käufer müsste dir das Geld wiedergeben.
Die Schuhe waren nur 2 Tage beim Händler, deshalb wurden sie wohl nicht zu Adidas geschickt. Der Defekt ist auf jeden Fall so, dass die Schuhe bei jedem weiteren Tragen noch mehr kaputt gehen.