Zitat Zitat von Paulianer
Ich habe gerade folgendes gefunden:
Welche Mängel kann ich eigentlich beim Händler reklamieren?

So ein Mangel liegt vor, wenn die Ware von Anfang an kaputt ist. Aber auch intakte Ware gilt als mangelhaft, wenn sie nicht für den Zweck taugt, für den Sie sie gekauft haben. Haben Sie im Baumarkt Kleber verlangt, der Styropor klebt, dürfen Sie anschließend reklamieren, wenn der eigentlich ordentliche Kleber nur Holz klebt. Als Mangel gilt auch, wenn Sie zu viel, zu wenig oder falsche Ware bekommen. Hat Sie der Händler beim Verkauf auf Mängel hingewiesen, können Sie diese aber nicht mehr reklamieren.

Bedeutet der zweite Teil der Antwort nicht, dass meine Schuhe repariert bzw. ersetzt werden müssen? Der Zweck eines Fußballschuhs ist ja, dass man damit Fußball spielt. Das heißt, dass er seinen Zweck nicht erfüllt, wenn er bereits nach einmaligem Tragen kaputt geht und dies nicht aufgrund natürlicher Abnutzung geschieht.
Der Zweck vom Styroporkleber ist es,Styropor zu kleben,wenn er das nicht erfüllt ist Ersatz fällig.Der Fußballschuh ist zum Fußballspielen da,wenn er das nicht aushält,ist Ersatz fällig