Zitat Zitat von ManuelNeuer
Die fehlende Rechnung ist sehr wohl ein Problem, der Handschuh kann sonstwo im Netz gekauft sein, oder beim Händler gab es damals Rabattprozente. Das kann der Händler heute nicht mehr nachvollziehen und müßte bei Geldzurück mehr auszahlen als er bekommen hat. Gleichzeitig kann ich dann ja günstig im Netz gekaufte Artikel an einen Laden zurückgeben und mache noch einen guten Schnitt dabei.

Wie es bei einer Reklamation mit Warenaustausch alt gegen neu aussieht weiß ich nicht.


Bitte keine Unwahrheiten verbreiten. Ein Kaufbeleg oder eine Rechnung sind nicht nötig um entsprechende Ansprüche geltend zu machen. Da reicht im Prinzip schon die ganz simple Aussage: Ich hab das Produkt X am Tag Y bei ihnen gekauft. Der Händler wird nämlich so oder so immer überprüfen ob das Produkt überhaupt bei ihm verkauft wurde und dementsprechend er überhaupt verantwortlich ist für etwäige Mängel.

Natürlich wäre ein Kaufbeleg oder ein Zeuge oder ein Kontoauszug oder eine Quittung nicht verkehrt, würde es doch das ganze beschleunigen, aber das fehlen selbiges ist eben kein Grund seine Rechte nicht nutzen zu können.