Zitat Zitat von Anadur
Bitte keine Unwahrheiten verbreiten. Ein Kaufbeleg oder eine Rechnung sind nicht nötig um entsprechende Ansprüche geltend zu machen. Da reicht im Prinzip schon die ganz simple Aussage: Ich hab das Produkt X am Tag Y bei ihnen gekauft. Der Händler wird nämlich so oder so immer überprüfen ob das Produkt überhaupt bei ihm verkauft wurde und dementsprechend er überhaupt verantwortlich ist für etwäige Mängel.

Natürlich wäre ein Kaufbeleg oder ein Zeuge oder ein Kontoauszug oder eine Quittung nicht verkehrt, würde es doch das ganze beschleunigen, aber das fehlen selbiges ist eben kein Grund seine Rechte nicht nutzen zu können.
Nach einem Halben Jahr weis der dem der HS gehört sicher sicht mehr wann er ihn gekauft hat Auser beim Geburtstag oder so...

PS: Den HS würde ich nicht mehr anziehen!