Zitat Zitat von Anadur
Bitte keine Unwahrheiten verbreiten. Ein Kaufbeleg oder eine Rechnung sind nicht nötig um entsprechende Ansprüche geltend zu machen. Da reicht im Prinzip schon die ganz simple Aussage: Ich hab das Produkt X am Tag Y bei ihnen gekauft. Der Händler wird nämlich so oder so immer überprüfen ob das Produkt überhaupt bei ihm verkauft wurde und dementsprechend er überhaupt verantwortlich ist für etwäige Mängel.

Natürlich wäre ein Kaufbeleg oder ein Zeuge oder ein Kontoauszug oder eine Quittung nicht verkehrt, würde es doch das ganze beschleunigen, aber das fehlen selbiges ist eben kein Grund seine Rechte nicht nutzen zu können.
Das stimmt so, sehr guter Beitag Anadur. Auch ohne Rechnung erlischt das Recht auf fehlerfreie Ware nicht. Aber da haben wir trotzdem ein dickes Problem. Der Kunde steht ohne Rechnung in der Beweispflicht. Er muss nachweisen können, dass er diesen Artikel wirklich da gekauft hat. Wie du schon sagtest, ein Zeuge des Kaufs würde dann reichen, ansonsten sieht es mau aus. Und da ist man auf die Kulanz angewiesen. Der Verkäufer kann in der Tat erklären, dass er die Ware nicht verkauft hat, weil der Kunde es nicht beweisen kann. Dann muss man sich sofort mit dem Hersteller in Verbindung setzen.

Zitat Zitat von Anadur
Auch Puma muß sich an die in Deutschland geltenden Gesetze halten. Wobei Puma hier eh der falsche Ansprechpartner ist. Gewährleistungsansprüche, die übrigens 2 Jahre lang bestehen, muß man im Falle des Mangels gegenüber dem Verkäufer geltend machen und nie gegenüber dem Hersteller.
Insofern ab zum Händler und Reklamieren. Der fehlende Kaufbeleg ist da auch kein Problem.
Was die Sache mit der Reklamationen bei Herstellern aussieht, bin ich da anderer Meinung. Nach meinen persönlichen Erfahrungen zeigen sich die Hersteller oft kulanter als der Verkäufer. Man kann das ruhig probieren. Das würde ich aber nur machen, wenn der Verkäufer sich quer stellt. Also kann man die geltenden Ansprüche auch direkt beim Hersteller einklagen, denn dieser trägt auch die Verantwortung für die Beschaffenheit der Ware. Entschuldige die kleine Erbsenzählerei meinerseits.