Ergebnis 1 bis 37 von 37

Thema: Umtausch/Reklamation bei Puma

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Nationale Klasse Avatar von Anadur
    Registriert seit
    24.01.2008
    Beiträge
    1.165

    Standard

    Zitat Zitat von Casillas171193
    2. Ich glaube nach einem Halben Jahr würde ich als Puma GmbH Das nicht mehr Übernehmen!

    Auch Puma muß sich an die in Deutschland geltenden Gesetze halten. Wobei Puma hier eh der falsche Ansprechpartner ist. Gewährleistungsansprüche, die übrigens 2 Jahre lang bestehen, muß man im Falle des Mangels gegenüber dem Verkäufer geltend machen und nie gegenüber dem Hersteller.
    Insofern ab zum Händler und Reklamieren. Der fehlende Kaufbeleg ist da auch kein Problem.

  2. #2
    Torwarttalent
    Registriert seit
    05.02.2006
    Beiträge
    57

    Standard

    Aber mal ganz ehrlich, welcher Handschuh hält schon 2 Jahre, ich hatte noch nie einen...

  3. #3
    Nationale Klasse Avatar von Casillas171193
    Registriert seit
    21.01.2008
    Ort
    Lübeck
    Beiträge
    967

    Standard

    Zitat Zitat von Katze von Anzing
    Aber mal ganz ehrlich, welcher Handschuh hält schon 2 Jahre, ich hatte noch nie einen...
    Ich kenne Keinen!

    @Pauli: jo ^^
    Verkäufer: ++++++
    Käufer: ++++++++++

  4. #4
    Nationale Klasse Avatar von Anadur
    Registriert seit
    24.01.2008
    Beiträge
    1.165

    Standard

    Zitat Zitat von Katze von Anzing
    Aber mal ganz ehrlich, welcher Handschuh hält schon 2 Jahre, ich hatte noch nie einen...

    um den normalen Verschleiß gehts auch nicht. Es geht um Mängel, die eben nicht auf die ganz normale Nutzung zurückzuführen sind, wie es eben auch im Startposting gesagt wird.

    Davon ab kann es durchaus ganz normal sein, dass ein Handschuh auch mal ein Jahr irgendwo liegt ehe man ihn nutzt. Man denke nur mal an größe Verletzungen, Sperren, Umzüge, Kauf auf Vorrat und und und.

  5. #5
    Amateurtorwart
    Registriert seit
    24.05.2007
    Beiträge
    297

    Standard

    Bin denke ich lange genug TW und hatte schon viele HS. Dass ein Paar nicht ewig hält, ist mir klar. Nur hatte ich diesen Handschuh bis zur Sommerpause nur 7-8 mal zu den Spielen an, danach ab und an auch mal im Training (auf Rasen). Dass das Material reisst und so ein Loch entsteht, hatte ich noch nie. Wenn dann kam es durch den Abrieb auf Kunstrasen, dass der Belag irgendwann "durch" war.

    Fotos in der Anlage!
    Angehängte Grafiken Angehängte Grafiken

  6. #6
    Amateurtorwart
    Registriert seit
    06.09.2006
    Beiträge
    291

    Standard

    das ist in meinen Augen ein typischer Schaden für einen Rolled Finger Handschuh der nicht gut genug paßt.

    Genau dann reißt der entweder direkt an der naht, oder sehr nah an der Naht.

    Übrigens wenn ich mir die Innenhand ansehe, sieht man das der sehr wohl schon etwas mehr benutzt worden ist. Könnte auch am Bild selbst liegen, glaube ich aber nicht.

    Die fehlende Rechnung ist sehr wohl ein Problem, der Handschuh kann sonstwo im Netz gekauft sein, oder beim Händler gab es damals Rabattprozente. Das kann der Händler heute nicht mehr nachvollziehen und müßte bei Geldzurück mehr auszahlen als er bekommen hat. Gleichzeitig kann ich dann ja günstig im Netz gekaufte Artikel an einen Laden zurückgeben und mache noch einen guten Schnitt dabei.

    Wie es bei einer Reklamation mit Warenaustausch alt gegen neu aussieht weiß ich nicht.

  7. #7
    Nationale Klasse Avatar von Anadur
    Registriert seit
    24.01.2008
    Beiträge
    1.165

    Standard

    Zitat Zitat von ManuelNeuer
    Die fehlende Rechnung ist sehr wohl ein Problem, der Handschuh kann sonstwo im Netz gekauft sein, oder beim Händler gab es damals Rabattprozente. Das kann der Händler heute nicht mehr nachvollziehen und müßte bei Geldzurück mehr auszahlen als er bekommen hat. Gleichzeitig kann ich dann ja günstig im Netz gekaufte Artikel an einen Laden zurückgeben und mache noch einen guten Schnitt dabei.

    Wie es bei einer Reklamation mit Warenaustausch alt gegen neu aussieht weiß ich nicht.


    Bitte keine Unwahrheiten verbreiten. Ein Kaufbeleg oder eine Rechnung sind nicht nötig um entsprechende Ansprüche geltend zu machen. Da reicht im Prinzip schon die ganz simple Aussage: Ich hab das Produkt X am Tag Y bei ihnen gekauft. Der Händler wird nämlich so oder so immer überprüfen ob das Produkt überhaupt bei ihm verkauft wurde und dementsprechend er überhaupt verantwortlich ist für etwäige Mängel.

    Natürlich wäre ein Kaufbeleg oder ein Zeuge oder ein Kontoauszug oder eine Quittung nicht verkehrt, würde es doch das ganze beschleunigen, aber das fehlen selbiges ist eben kein Grund seine Rechte nicht nutzen zu können.

  8. #8
    Nationale Klasse Avatar von Casillas171193
    Registriert seit
    21.01.2008
    Ort
    Lübeck
    Beiträge
    967

    Standard

    Zitat Zitat von Anadur
    Bitte keine Unwahrheiten verbreiten. Ein Kaufbeleg oder eine Rechnung sind nicht nötig um entsprechende Ansprüche geltend zu machen. Da reicht im Prinzip schon die ganz simple Aussage: Ich hab das Produkt X am Tag Y bei ihnen gekauft. Der Händler wird nämlich so oder so immer überprüfen ob das Produkt überhaupt bei ihm verkauft wurde und dementsprechend er überhaupt verantwortlich ist für etwäige Mängel.

    Natürlich wäre ein Kaufbeleg oder ein Zeuge oder ein Kontoauszug oder eine Quittung nicht verkehrt, würde es doch das ganze beschleunigen, aber das fehlen selbiges ist eben kein Grund seine Rechte nicht nutzen zu können.
    Nach einem Halben Jahr weis der dem der HS gehört sicher sicht mehr wann er ihn gekauft hat Auser beim Geburtstag oder so...

    PS: Den HS würde ich nicht mehr anziehen!
    Verkäufer: ++++++
    Käufer: ++++++++++

  9. #9
    User des Jahres 2014
    Internationale Klasse
    Avatar von übergreifer
    Registriert seit
    05.02.2006
    Beiträge
    2.349

    Standard

    Zitat Zitat von Anadur
    Bitte keine Unwahrheiten verbreiten. Ein Kaufbeleg oder eine Rechnung sind nicht nötig um entsprechende Ansprüche geltend zu machen. Da reicht im Prinzip schon die ganz simple Aussage: Ich hab das Produkt X am Tag Y bei ihnen gekauft. Der Händler wird nämlich so oder so immer überprüfen ob das Produkt überhaupt bei ihm verkauft wurde und dementsprechend er überhaupt verantwortlich ist für etwäige Mängel.

    Natürlich wäre ein Kaufbeleg oder ein Zeuge oder ein Kontoauszug oder eine Quittung nicht verkehrt, würde es doch das ganze beschleunigen, aber das fehlen selbiges ist eben kein Grund seine Rechte nicht nutzen zu können.
    Das stimmt so, sehr guter Beitag Anadur. Auch ohne Rechnung erlischt das Recht auf fehlerfreie Ware nicht. Aber da haben wir trotzdem ein dickes Problem. Der Kunde steht ohne Rechnung in der Beweispflicht. Er muss nachweisen können, dass er diesen Artikel wirklich da gekauft hat. Wie du schon sagtest, ein Zeuge des Kaufs würde dann reichen, ansonsten sieht es mau aus. Und da ist man auf die Kulanz angewiesen. Der Verkäufer kann in der Tat erklären, dass er die Ware nicht verkauft hat, weil der Kunde es nicht beweisen kann. Dann muss man sich sofort mit dem Hersteller in Verbindung setzen.

    Zitat Zitat von Anadur
    Auch Puma muß sich an die in Deutschland geltenden Gesetze halten. Wobei Puma hier eh der falsche Ansprechpartner ist. Gewährleistungsansprüche, die übrigens 2 Jahre lang bestehen, muß man im Falle des Mangels gegenüber dem Verkäufer geltend machen und nie gegenüber dem Hersteller.
    Insofern ab zum Händler und Reklamieren. Der fehlende Kaufbeleg ist da auch kein Problem.
    Was die Sache mit der Reklamationen bei Herstellern aussieht, bin ich da anderer Meinung. Nach meinen persönlichen Erfahrungen zeigen sich die Hersteller oft kulanter als der Verkäufer. Man kann das ruhig probieren. Das würde ich aber nur machen, wenn der Verkäufer sich quer stellt. Also kann man die geltenden Ansprüche auch direkt beim Hersteller einklagen, denn dieser trägt auch die Verantwortung für die Beschaffenheit der Ware. Entschuldige die kleine Erbsenzählerei meinerseits.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Rechtsfrage: Reklamation mangelhafter Ware
    Von Paulianer im Forum Off-Topic
    Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 16.08.2008, 03:18

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •