Zitat von Casillas171193
Auch Puma muß sich an die in Deutschland geltenden Gesetze halten. Wobei Puma hier eh der falsche Ansprechpartner ist. Gewährleistungsansprüche, die übrigens 2 Jahre lang bestehen, muß man im Falle des Mangels gegenüber dem Verkäufer geltend machen und nie gegenüber dem Hersteller.
Insofern ab zum Händler und Reklamieren. Der fehlende Kaufbeleg ist da auch kein Problem.




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