Aber mal ganz ehrlich, welcher Handschuh hält schon 2 Jahre, ich hatte noch nie einen...
Aber mal ganz ehrlich, welcher Handschuh hält schon 2 Jahre, ich hatte noch nie einen...
Ich kenne Keinen!Zitat von Katze von Anzing
@Pauli: jo ^^![]()
Verkäufer: ++++++
Käufer: ++++++++++
Zitat von Katze von Anzing
um den normalen Verschleiß gehts auch nicht. Es geht um Mängel, die eben nicht auf die ganz normale Nutzung zurückzuführen sind, wie es eben auch im Startposting gesagt wird.
Davon ab kann es durchaus ganz normal sein, dass ein Handschuh auch mal ein Jahr irgendwo liegt ehe man ihn nutzt. Man denke nur mal an größe Verletzungen, Sperren, Umzüge, Kauf auf Vorrat und und und.
Bin denke ich lange genug TW und hatte schon viele HS. Dass ein Paar nicht ewig hält, ist mir klar. Nur hatte ich diesen Handschuh bis zur Sommerpause nur 7-8 mal zu den Spielen an, danach ab und an auch mal im Training (auf Rasen). Dass das Material reisst und so ein Loch entsteht, hatte ich noch nie. Wenn dann kam es durch den Abrieb auf Kunstrasen, dass der Belag irgendwann "durch" war.
Fotos in der Anlage!
das ist in meinen Augen ein typischer Schaden für einen Rolled Finger Handschuh der nicht gut genug paßt.
Genau dann reißt der entweder direkt an der naht, oder sehr nah an der Naht.
Übrigens wenn ich mir die Innenhand ansehe, sieht man das der sehr wohl schon etwas mehr benutzt worden ist. Könnte auch am Bild selbst liegen, glaube ich aber nicht.
Die fehlende Rechnung ist sehr wohl ein Problem, der Handschuh kann sonstwo im Netz gekauft sein, oder beim Händler gab es damals Rabattprozente. Das kann der Händler heute nicht mehr nachvollziehen und müßte bei Geldzurück mehr auszahlen als er bekommen hat. Gleichzeitig kann ich dann ja günstig im Netz gekaufte Artikel an einen Laden zurückgeben und mache noch einen guten Schnitt dabei.
Wie es bei einer Reklamation mit Warenaustausch alt gegen neu aussieht weiß ich nicht.
Zitat von ManuelNeuer
Bitte keine Unwahrheiten verbreiten. Ein Kaufbeleg oder eine Rechnung sind nicht nötig um entsprechende Ansprüche geltend zu machen. Da reicht im Prinzip schon die ganz simple Aussage: Ich hab das Produkt X am Tag Y bei ihnen gekauft. Der Händler wird nämlich so oder so immer überprüfen ob das Produkt überhaupt bei ihm verkauft wurde und dementsprechend er überhaupt verantwortlich ist für etwäige Mängel.
Natürlich wäre ein Kaufbeleg oder ein Zeuge oder ein Kontoauszug oder eine Quittung nicht verkehrt, würde es doch das ganze beschleunigen, aber das fehlen selbiges ist eben kein Grund seine Rechte nicht nutzen zu können.
Nach einem Halben Jahr weis der dem der HS gehört sicher sicht mehr wann er ihn gekauft hat Auser beim Geburtstag oder so...Zitat von Anadur
PS: Den HS würde ich nicht mehr anziehen!
Verkäufer: ++++++
Käufer: ++++++++++
Du scheinst ja zuviel Geld zu haben......Zitat von Casillas171193
R.I.P Robert Enke
Das stimmt so, sehr guter Beitag Anadur. Auch ohne Rechnung erlischt das Recht auf fehlerfreie Ware nicht. Aber da haben wir trotzdem ein dickes Problem. Der Kunde steht ohne Rechnung in der Beweispflicht. Er muss nachweisen können, dass er diesen Artikel wirklich da gekauft hat. Wie du schon sagtest, ein Zeuge des Kaufs würde dann reichen, ansonsten sieht es mau aus. Und da ist man auf die Kulanz angewiesen. Der Verkäufer kann in der Tat erklären, dass er die Ware nicht verkauft hat, weil der Kunde es nicht beweisen kann. Dann muss man sich sofort mit dem Hersteller in Verbindung setzen.Zitat von Anadur
Was die Sache mit der Reklamationen bei Herstellern aussieht, bin ich da anderer Meinung. Nach meinen persönlichen Erfahrungen zeigen sich die Hersteller oft kulanter als der Verkäufer. Man kann das ruhig probieren. Das würde ich aber nur machen, wenn der Verkäufer sich quer stellt. Also kann man die geltenden Ansprüche auch direkt beim Hersteller einklagen, denn dieser trägt auch die Verantwortung für die Beschaffenheit der Ware. Entschuldige die kleine Erbsenzählerei meinerseits.Zitat von Anadur
Naja, ich werds auf jeden Fall mal probieren, die HS bei Puma umzutauschen. Werde mal den Sporthändler meines Vertrauens fragen, ob er mir weiterhelfen kann, auch wenn ich die HS dort ausnahmsweise mal nicht gekauft habe. Zu verlieren habe ich ja nichts...
Zitat von übergreifer
na ja du gehst ja schon fast fest davon aus, dass hier betrogen werden soll. Ich gehe halt davon aus, dass beide, Kunde und Händler, eher an einem seriösen Verhältnis interessiert sind. Das liegt ja auch im Interesse des Händlers. Das sind halt dann die Situationen wo man merkt, ob man einen guten Händler hat und dann eben auch mal gerne 5€ mehr bezahlt oder ob man das letzte mal bei einem Händler gekauft hat.
Geiz ist halt nicht wirklich geil.
Was die Sache mit der Reklamationen bei Herstellern aussieht, bin ich da anderer Meinung. Nach meinen persönlichen Erfahrungen zeigen sich die Hersteller oft kulanter als der Verkäufer. Man kann das ruhig probieren. Das würde ich aber nur machen, wenn der Verkäufer sich quer stellt. Also kann man die geltenden Ansprüche auch direkt beim Hersteller einklagen, denn dieser trägt auch die Verantwortung für die Beschaffenheit der Ware. Entschuldige die kleine Erbsenzählerei meinerseits.
Das ist eben nicht richtig. Man hat als Kunde gegenüber dem Hersteller keinerlei Rechte und der Hersteller trägt auch nie die Verantwortung für die Beschaffenheit der Ware. Den Hersteller kann man dafür halt auch nicht zur Verantwortung ziehen, schon alleine wenn man mal überlegt durch wieviele Hände unter Umständen ein Produkt geht ehe es dann beim Kunden landet: Hersteller, Zwischenhändler, unzählige Lager, Endhändler, mehrere Transportunternehmen, usw.
Das viele Hersteller oftmals Garantien über die gesetzliche Gewährleistung hinaus aussprechen oder sich eben oft sehr kulant zeigen ist sicherlich richtig, aber das sind vollkommen freiwillige Leistungen.
Einen Vertrag hat man eben nur mit dem Händler abgeschloßen und mit niemandem sonst. Dementsprechend kann auch niemand anders für die Beschaffenheit verantwortlich gemacht werden. Ok, klar viele Händler spekulieren auf Unwissenheit oder Wissen es selbst eben nicht besser und nutzen das entsprechend aus. Das ist dann aber entweder ein Fall für die Rechtschutzversicherung oder wenns ein "kleiner" Betrag war zumindest dafür zukünftig den Händler zu ignorieren. Womit wir wieder beim Geiz und der Geilheit wären.
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