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Thema: Umtausch/Reklamation bei Puma

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Amateurtorwart
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    das ist in meinen Augen ein typischer Schaden für einen Rolled Finger Handschuh der nicht gut genug paßt.

    Genau dann reißt der entweder direkt an der naht, oder sehr nah an der Naht.

    Übrigens wenn ich mir die Innenhand ansehe, sieht man das der sehr wohl schon etwas mehr benutzt worden ist. Könnte auch am Bild selbst liegen, glaube ich aber nicht.

    Die fehlende Rechnung ist sehr wohl ein Problem, der Handschuh kann sonstwo im Netz gekauft sein, oder beim Händler gab es damals Rabattprozente. Das kann der Händler heute nicht mehr nachvollziehen und müßte bei Geldzurück mehr auszahlen als er bekommen hat. Gleichzeitig kann ich dann ja günstig im Netz gekaufte Artikel an einen Laden zurückgeben und mache noch einen guten Schnitt dabei.

    Wie es bei einer Reklamation mit Warenaustausch alt gegen neu aussieht weiß ich nicht.

  2. #2
    Nationale Klasse Avatar von Anadur
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    Zitat Zitat von ManuelNeuer
    Die fehlende Rechnung ist sehr wohl ein Problem, der Handschuh kann sonstwo im Netz gekauft sein, oder beim Händler gab es damals Rabattprozente. Das kann der Händler heute nicht mehr nachvollziehen und müßte bei Geldzurück mehr auszahlen als er bekommen hat. Gleichzeitig kann ich dann ja günstig im Netz gekaufte Artikel an einen Laden zurückgeben und mache noch einen guten Schnitt dabei.

    Wie es bei einer Reklamation mit Warenaustausch alt gegen neu aussieht weiß ich nicht.


    Bitte keine Unwahrheiten verbreiten. Ein Kaufbeleg oder eine Rechnung sind nicht nötig um entsprechende Ansprüche geltend zu machen. Da reicht im Prinzip schon die ganz simple Aussage: Ich hab das Produkt X am Tag Y bei ihnen gekauft. Der Händler wird nämlich so oder so immer überprüfen ob das Produkt überhaupt bei ihm verkauft wurde und dementsprechend er überhaupt verantwortlich ist für etwäige Mängel.

    Natürlich wäre ein Kaufbeleg oder ein Zeuge oder ein Kontoauszug oder eine Quittung nicht verkehrt, würde es doch das ganze beschleunigen, aber das fehlen selbiges ist eben kein Grund seine Rechte nicht nutzen zu können.

  3. #3
    Nationale Klasse Avatar von Casillas171193
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    Zitat Zitat von Anadur
    Bitte keine Unwahrheiten verbreiten. Ein Kaufbeleg oder eine Rechnung sind nicht nötig um entsprechende Ansprüche geltend zu machen. Da reicht im Prinzip schon die ganz simple Aussage: Ich hab das Produkt X am Tag Y bei ihnen gekauft. Der Händler wird nämlich so oder so immer überprüfen ob das Produkt überhaupt bei ihm verkauft wurde und dementsprechend er überhaupt verantwortlich ist für etwäige Mängel.

    Natürlich wäre ein Kaufbeleg oder ein Zeuge oder ein Kontoauszug oder eine Quittung nicht verkehrt, würde es doch das ganze beschleunigen, aber das fehlen selbiges ist eben kein Grund seine Rechte nicht nutzen zu können.
    Nach einem Halben Jahr weis der dem der HS gehört sicher sicht mehr wann er ihn gekauft hat Auser beim Geburtstag oder so...

    PS: Den HS würde ich nicht mehr anziehen!
    Verkäufer: ++++++
    Käufer: ++++++++++

  4. #4
    Nationale Klasse Avatar von -21-
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    Zitat Zitat von Casillas171193
    PS: Den HS würde ich nicht mehr anziehen!
    Du scheinst ja zuviel Geld zu haben......
    R.I.P Robert Enke

  5. #5
    Nationale Klasse Avatar von Casillas171193
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    Zitat Zitat von -21-
    Du scheinst ja zuviel Geld zu haben......
    Wenn du das so siehst! Ich meinte nur mit dem Loch auf keinen Fall!
    Verkäufer: ++++++
    Käufer: ++++++++++

  6. #6
    Internationale Klasse Avatar von Knutte
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    Ist das ein Grund,den HS nicht mehr anzuziehen?
    Das ist ein kleines Loch,der Belag ist ansonsten noch fast tadellos.
    In stillem Gedenken an Spideratze und Robert Enke.

  7. #7
    Nationale Klasse Avatar von Casillas171193
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    Zitat Zitat von Knutte
    Ist das ein Grund,den HS nicht mehr anzuziehen?
    Das ist ein kleines Loch,der Belag ist ansonsten noch fast tadellos.
    Ist ja Gut ich mache halt so wie ich es für richtig finde!

    Da ist es mir egal ob in Hamburg ein Zug fährt oder ihr dazu was sagt!
    Verkäufer: ++++++
    Käufer: ++++++++++

  8. #8
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    Avatar von übergreifer
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    Zitat Zitat von Anadur
    Bitte keine Unwahrheiten verbreiten. Ein Kaufbeleg oder eine Rechnung sind nicht nötig um entsprechende Ansprüche geltend zu machen. Da reicht im Prinzip schon die ganz simple Aussage: Ich hab das Produkt X am Tag Y bei ihnen gekauft. Der Händler wird nämlich so oder so immer überprüfen ob das Produkt überhaupt bei ihm verkauft wurde und dementsprechend er überhaupt verantwortlich ist für etwäige Mängel.

    Natürlich wäre ein Kaufbeleg oder ein Zeuge oder ein Kontoauszug oder eine Quittung nicht verkehrt, würde es doch das ganze beschleunigen, aber das fehlen selbiges ist eben kein Grund seine Rechte nicht nutzen zu können.
    Das stimmt so, sehr guter Beitag Anadur. Auch ohne Rechnung erlischt das Recht auf fehlerfreie Ware nicht. Aber da haben wir trotzdem ein dickes Problem. Der Kunde steht ohne Rechnung in der Beweispflicht. Er muss nachweisen können, dass er diesen Artikel wirklich da gekauft hat. Wie du schon sagtest, ein Zeuge des Kaufs würde dann reichen, ansonsten sieht es mau aus. Und da ist man auf die Kulanz angewiesen. Der Verkäufer kann in der Tat erklären, dass er die Ware nicht verkauft hat, weil der Kunde es nicht beweisen kann. Dann muss man sich sofort mit dem Hersteller in Verbindung setzen.

    Zitat Zitat von Anadur
    Auch Puma muß sich an die in Deutschland geltenden Gesetze halten. Wobei Puma hier eh der falsche Ansprechpartner ist. Gewährleistungsansprüche, die übrigens 2 Jahre lang bestehen, muß man im Falle des Mangels gegenüber dem Verkäufer geltend machen und nie gegenüber dem Hersteller.
    Insofern ab zum Händler und Reklamieren. Der fehlende Kaufbeleg ist da auch kein Problem.
    Was die Sache mit der Reklamationen bei Herstellern aussieht, bin ich da anderer Meinung. Nach meinen persönlichen Erfahrungen zeigen sich die Hersteller oft kulanter als der Verkäufer. Man kann das ruhig probieren. Das würde ich aber nur machen, wenn der Verkäufer sich quer stellt. Also kann man die geltenden Ansprüche auch direkt beim Hersteller einklagen, denn dieser trägt auch die Verantwortung für die Beschaffenheit der Ware. Entschuldige die kleine Erbsenzählerei meinerseits.

  9. #9
    Amateurtorwart
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    Naja, ich werds auf jeden Fall mal probieren, die HS bei Puma umzutauschen. Werde mal den Sporthändler meines Vertrauens fragen, ob er mir weiterhelfen kann, auch wenn ich die HS dort ausnahmsweise mal nicht gekauft habe. Zu verlieren habe ich ja nichts...

  10. #10
    Blickfeld Avatar von liehmähn
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    Ganz ehrlich...?!?!?
    Du hast die ein halbes Jahr gebraucht... Und das Paar weißt auch schon ganz gute Gebrauchsspuren. Den tauscht/verschickt dir kein Händler in Deutschland.
    Und wenn doch, dann sagt sich Puma doch auch...
    Handschuhe bleiben nunmal nicht neu.
    Aber versuch's ruhig.

  11. #11
    Amateurtorwart
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    Ich werd´s versuchen. Habe den Händler soeben per Mail kontaktiert und trotz fehlender Rechnung ist mir vorhin aufgefallen, dass die Bestellung noch im Verlauf meines Kundenkontos (online) ist. Daher habe ich ja doch etwas in der Hand.

  12. #12
    Nationale Klasse Avatar von Anadur
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    Zitat Zitat von übergreifer
    Das stimmt so, sehr guter Beitag Anadur. Auch ohne Rechnung erlischt das Recht auf fehlerfreie Ware nicht. Aber da haben wir trotzdem ein dickes Problem. Der Kunde steht ohne Rechnung in der Beweispflicht. Er muss nachweisen können, dass er diesen Artikel wirklich da gekauft hat. Wie du schon sagtest, ein Zeuge des Kaufs würde dann reichen, ansonsten sieht es mau aus. Und da ist man auf die Kulanz angewiesen. Der Verkäufer kann in der Tat erklären, dass er die Ware nicht verkauft hat, weil der Kunde es nicht beweisen kann. Dann muss man sich sofort mit dem Hersteller in Verbindung setzen.

    na ja du gehst ja schon fast fest davon aus, dass hier betrogen werden soll. Ich gehe halt davon aus, dass beide, Kunde und Händler, eher an einem seriösen Verhältnis interessiert sind. Das liegt ja auch im Interesse des Händlers. Das sind halt dann die Situationen wo man merkt, ob man einen guten Händler hat und dann eben auch mal gerne 5€ mehr bezahlt oder ob man das letzte mal bei einem Händler gekauft hat.
    Geiz ist halt nicht wirklich geil.

    Was die Sache mit der Reklamationen bei Herstellern aussieht, bin ich da anderer Meinung. Nach meinen persönlichen Erfahrungen zeigen sich die Hersteller oft kulanter als der Verkäufer. Man kann das ruhig probieren. Das würde ich aber nur machen, wenn der Verkäufer sich quer stellt. Also kann man die geltenden Ansprüche auch direkt beim Hersteller einklagen, denn dieser trägt auch die Verantwortung für die Beschaffenheit der Ware. Entschuldige die kleine Erbsenzählerei meinerseits.

    Das ist eben nicht richtig. Man hat als Kunde gegenüber dem Hersteller keinerlei Rechte und der Hersteller trägt auch nie die Verantwortung für die Beschaffenheit der Ware. Den Hersteller kann man dafür halt auch nicht zur Verantwortung ziehen, schon alleine wenn man mal überlegt durch wieviele Hände unter Umständen ein Produkt geht ehe es dann beim Kunden landet: Hersteller, Zwischenhändler, unzählige Lager, Endhändler, mehrere Transportunternehmen, usw.

    Das viele Hersteller oftmals Garantien über die gesetzliche Gewährleistung hinaus aussprechen oder sich eben oft sehr kulant zeigen ist sicherlich richtig, aber das sind vollkommen freiwillige Leistungen.

    Einen Vertrag hat man eben nur mit dem Händler abgeschloßen und mit niemandem sonst. Dementsprechend kann auch niemand anders für die Beschaffenheit verantwortlich gemacht werden. Ok, klar viele Händler spekulieren auf Unwissenheit oder Wissen es selbst eben nicht besser und nutzen das entsprechend aus. Das ist dann aber entweder ein Fall für die Rechtschutzversicherung oder wenns ein "kleiner" Betrag war zumindest dafür zukünftig den Händler zu ignorieren. Womit wir wieder beim Geiz und der Geilheit wären.

  13. #13
    User des Jahres 2014
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    Avatar von übergreifer
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    Dann habe ich wohl wieder was gelernt, lasse mich generell gerne durch Argumente überzeugen. Also habe ich mich durch die allgemein bekannte größere Kulanz bei gewissen Herstellern blenden lassen, und wusste nicht, dass diese Vorgehensweise absolut freiwillig ist. Es klingt absolut logisch, dass der Verkäufer die Gewährleistung übernimmt.

    In diesem konkretem Fall würde ich aber davon absehen, die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Der HS sieht ziemlich benutzt aus, und es ist nicht klar, dass es sich dabei um einen Materialfehler handelt. Mann kann es aber versuchen. Wenn es klappt umso besser.

  14. #14
    Amateurtorwart
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    Wollte für meine Frage eigentlich einen neuen Thread aufmachen, aber ich denke dieser hier entwickelt sich bereits in die Richtung, in die ich möchte

    Wie sieht es im Allgemeinen eigentlich mit TW-Handschuhen aus, die ich aus dem Netz bestelle? Man hat ja bekanntlich 14 Tage lang Zeit um einen Artikel zurückzuschicken. Darf man diesen in dieser Zeit eigentlich testen? Heißt: Ich trainiere 2-3x mit den Handschuhen, teste ob sie mir gefallen und wenn nicht, gehen sie zurück zum Händler.

    Muss sie der Händler zurücknehmen und mir den vollen Kaufpreis zurückerstatten, auch wenn sie getragen wurden?

    Frage, da ich es schon das ein oder andere Mal hatte, dass mir ein bestellter Handschuh zwar sehr gut gefällt, ich aber nicht weiß, wie er sich im Einsatz trägt.

  15. #15
    Amateurtorwart
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    Zitat Zitat von TheSchalker
    Man hat ja bekanntlich 14 Tage lang Zeit um einen Artikel zurückzuschicken.
    man hat ganz genau einen ganzen Monat lang Zeit. Das ist auch die genaue Definition. Nicht 4 Wochen, sondern in einem 31 Tage Monat auch mal etwas länger.


    Übrigens ist es für den Händler fast unmöglich einen gebrauchten Handschuh auch ohne Gebrauchsspuren zurück zu nehmen um ihn weiter zu verkaufen. Die Handschuhe werden vor Gebrauch von den Kunden ausgewaschen und somit kann jeder der schon mal 2 oder 3 paar anhatte merken das er was "nicht neues" hat. Durch das Waschen kleben die Handschuhe in der Verpackung zusammen und die Konservierung durch die Seifenlauge entfällt.
    Geändert von ManuelNeuer (10.09.2008 um 15:06 Uhr)

  16. #16
    Nationale Klasse Avatar von Anadur
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    Zitat Zitat von übergreifer
    Dann habe ich wohl wieder was gelernt, lasse mich generell gerne durch Argumente überzeugen. Also habe ich mich durch die allgemein bekannte größere Kulanz bei gewissen Herstellern blenden lassen, und wusste nicht, dass diese Vorgehensweise absolut freiwillig ist. Es klingt absolut logisch, dass der Verkäufer die Gewährleistung übernimmt.

    ich kann da wirklich für die schnelle Info die Wiki-Seite empfehlen. http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
    die ist nicht schlecht und wie gesagt: Leider gibt es viele Händler, die bewußt (oder unbewußt) sich unwissend stellen und gerne mal versuchen die Kunden billig abzuspeisen.


    In diesem konkretem Fall würde ich aber davon absehen, die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Der HS sieht ziemlich benutzt aus, und es ist nicht klar, dass es sich dabei um einen Materialfehler handelt. Mann kann es aber versuchen. Wenn es klappt umso besser.
    Ist halt irgendwo kein natürlicher Verschleiß und sieht eher nach einem Produktionsfehler aus. Innerhalb der ersten 6 Monate wäre es einfacher, so wird der Händler vermutlich die Handschuhe zu Puma schicken und deren Antwort abwarten. Für den Händler ist es ja auch wichtig zu erfahren ob das jetzt ein einzigartiger Produktionsfehler, ein genereller Fehler der Serie oder eben normaler Verschleiß ist. 2-4 Wochen ohne Handschuhe sollte man halt auf jeden Fall einplanen.



    Zitat Zitat von TheSchalker
    Wollte für meine Frage eigentlich einen neuen Thread aufmachen, aber ich denke dieser hier entwickelt sich bereits in die Richtung, in die ich möchte

    Wie sieht es im Allgemeinen eigentlich mit TW-Handschuhen aus, die ich aus dem Netz bestelle? Man hat ja bekanntlich 14 Tage lang Zeit um einen Artikel zurückzuschicken. Darf man diesen in dieser Zeit eigentlich testen? Heißt: Ich trainiere 2-3x mit den Handschuhen, teste ob sie mir gefallen und wenn nicht, gehen sie zurück zum Händler.

    Muss sie der Händler zurücknehmen und mir den vollen Kaufpreis zurückerstatten, auch wenn sie getragen wurden?

    Frage, da ich es schon das ein oder andere Mal hatte, dass mir ein bestellter Handschuh zwar sehr gut gefällt, ich aber nicht weiß, wie er sich im Einsatz trägt.
    Das ist jetzt etwas komplizierter und leider in diesem Rahmen nicht wirklich zu beantworten. Schon alleine weil ich eben weder eine Rechtsberatung anbieten möchte noch wirklich kann. Sowas kann im Einzelfall letztendlich nur ein Gericht entscheiden, da es da auch durchaus sehr unterschiedliche Urteile gibt. Aber ich werds mal im kleinen Rahmen und entsprechend unverbindlich versuchen zu beantworten.

    Die entsprechenden Gesetze wurden ja geschaffen um dem Kunden der online, per Post oder am Telefon...usw. eine Ware käuft die gleiche Möglichkeiten einzuräumen wie dem Kunden im Laden. Mit diesem Hintergrund teste ich selber dann halt grundsätzlich die bestellten Waren.

    In deinem Fall würde ich das ganze so sehen: ein paar Schüße und eventuell noch eine handvoll Flanken sind sicherlich vollkommen im Rahmen sofern der Handschuh dabei keinen Schaden (denke da besonders an Ascheplätze) nimmt, eine komplette Trainingseinheit nicht.

    Aber genau das mag manch einer wieder komplett anders sehen und ließe sich halt letztendlich nur gerichtlich klären. Nur soweit wollen wir es ja nicht kommen lassen. Also behandel die Handschuhe einfach als das was sie sind: (Noch) Nicht dein Eigentum!

  17. #17
    Amateurtorwart
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    nun ja, kann mich an eine Rechtsvorlesung darüber erinnern und da hieß es, wenn der Kauf rückabgewickelt wird, also der Handschuh umgetauscht wird, wenn er nicht passt, etc, müssen beide Seiten (also Käufer und Verkäufer) so gestellt werden, als hätte der Kauf nie stattgefunden.

    In diesem Falle bedeutet das, der Käufer bekommt sein Geld zurück (einfach), der verkäufer will aber auch seine einwandfreie Ware zurück. Meiner Meinung nach ist ein Handschuh auch wenn er 1 mal getestet wurde nicht mehr neu. Der Käufer kann also nicht so gestelltwerden, asl hätte der Kauf nicht stattgefunden.

    Dieser Umstand könnte daducrh abgegolten werden, dass der Käufer dem Verkäufer einen Schadensersatz bezahlt um diesen Schaden auszugleichen...

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