Zitat Zitat von übergreifer
Dann habe ich wohl wieder was gelernt, lasse mich generell gerne durch Argumente überzeugen. Also habe ich mich durch die allgemein bekannte größere Kulanz bei gewissen Herstellern blenden lassen, und wusste nicht, dass diese Vorgehensweise absolut freiwillig ist. Es klingt absolut logisch, dass der Verkäufer die Gewährleistung übernimmt.

ich kann da wirklich für die schnelle Info die Wiki-Seite empfehlen. http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
die ist nicht schlecht und wie gesagt: Leider gibt es viele Händler, die bewußt (oder unbewußt) sich unwissend stellen und gerne mal versuchen die Kunden billig abzuspeisen.


In diesem konkretem Fall würde ich aber davon absehen, die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Der HS sieht ziemlich benutzt aus, und es ist nicht klar, dass es sich dabei um einen Materialfehler handelt. Mann kann es aber versuchen. Wenn es klappt umso besser.
Ist halt irgendwo kein natürlicher Verschleiß und sieht eher nach einem Produktionsfehler aus. Innerhalb der ersten 6 Monate wäre es einfacher, so wird der Händler vermutlich die Handschuhe zu Puma schicken und deren Antwort abwarten. Für den Händler ist es ja auch wichtig zu erfahren ob das jetzt ein einzigartiger Produktionsfehler, ein genereller Fehler der Serie oder eben normaler Verschleiß ist. 2-4 Wochen ohne Handschuhe sollte man halt auf jeden Fall einplanen.



Zitat Zitat von TheSchalker
Wollte für meine Frage eigentlich einen neuen Thread aufmachen, aber ich denke dieser hier entwickelt sich bereits in die Richtung, in die ich möchte

Wie sieht es im Allgemeinen eigentlich mit TW-Handschuhen aus, die ich aus dem Netz bestelle? Man hat ja bekanntlich 14 Tage lang Zeit um einen Artikel zurückzuschicken. Darf man diesen in dieser Zeit eigentlich testen? Heißt: Ich trainiere 2-3x mit den Handschuhen, teste ob sie mir gefallen und wenn nicht, gehen sie zurück zum Händler.

Muss sie der Händler zurücknehmen und mir den vollen Kaufpreis zurückerstatten, auch wenn sie getragen wurden?

Frage, da ich es schon das ein oder andere Mal hatte, dass mir ein bestellter Handschuh zwar sehr gut gefällt, ich aber nicht weiß, wie er sich im Einsatz trägt.
Das ist jetzt etwas komplizierter und leider in diesem Rahmen nicht wirklich zu beantworten. Schon alleine weil ich eben weder eine Rechtsberatung anbieten möchte noch wirklich kann. Sowas kann im Einzelfall letztendlich nur ein Gericht entscheiden, da es da auch durchaus sehr unterschiedliche Urteile gibt. Aber ich werds mal im kleinen Rahmen und entsprechend unverbindlich versuchen zu beantworten.

Die entsprechenden Gesetze wurden ja geschaffen um dem Kunden der online, per Post oder am Telefon...usw. eine Ware käuft die gleiche Möglichkeiten einzuräumen wie dem Kunden im Laden. Mit diesem Hintergrund teste ich selber dann halt grundsätzlich die bestellten Waren.

In deinem Fall würde ich das ganze so sehen: ein paar Schüße und eventuell noch eine handvoll Flanken sind sicherlich vollkommen im Rahmen sofern der Handschuh dabei keinen Schaden (denke da besonders an Ascheplätze) nimmt, eine komplette Trainingseinheit nicht.

Aber genau das mag manch einer wieder komplett anders sehen und ließe sich halt letztendlich nur gerichtlich klären. Nur soweit wollen wir es ja nicht kommen lassen. Also behandel die Handschuhe einfach als das was sie sind: (Noch) Nicht dein Eigentum!