nun ja, kann mich an eine Rechtsvorlesung darüber erinnern und da hieß es, wenn der Kauf rückabgewickelt wird, also der Handschuh umgetauscht wird, wenn er nicht passt, etc, müssen beide Seiten (also Käufer und Verkäufer) so gestellt werden, als hätte der Kauf nie stattgefunden.
In diesem Falle bedeutet das, der Käufer bekommt sein Geld zurück (einfach), der verkäufer will aber auch seine einwandfreie Ware zurück. Meiner Meinung nach ist ein Handschuh auch wenn er 1 mal getestet wurde nicht mehr neu. Der Käufer kann also nicht so gestelltwerden, asl hätte der Kauf nicht stattgefunden.
Dieser Umstand könnte daducrh abgegolten werden, dass der Käufer dem Verkäufer einen Schadensersatz bezahlt um diesen Schaden auszugleichen...




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