Das mag vielleicht bei ............ der Fall sein, aber nicht bei Online Shops. Ich kenne zumindest keinen bei dem zu einen Monat lang Zeit hast um erhaltene Ware zurückzuschicken.
Das mag vielleicht bei ............ der Fall sein, aber nicht bei Online Shops. Ich kenne zumindest keinen bei dem zu einen Monat lang Zeit hast um erhaltene Ware zurückzuschicken.
da wären wir dann mal wieder beim Thema Unwissenneit und da Du Dir die Mühe nicht machst, füge ich hier mal den betreffenden Ausschnitt aus den Torwart.de AGB ein. Dieser 1 Monat gilt für alle Onlinehändler und ist gesetzlich geregelt, heißt für den Kunden, das dieser das einfordern könnte.
Widerrufsrecht.
Sie können Ihr Bestellangebot innerhalb von einem Monat ab Eingang der Ware beim Empfänger gegenüber torwart.de nach Maßgabe von 355 BGB widerrufen.
Geändert von ManuelNeuer (11.09.2008 um 09:29 Uhr)
Widerrufsrecht
Du kannst innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware und dieser Widerrufsbelehrung in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) Deine Vertragserklärung in Textform oder durch Rücksendung der Ware ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt der Ware und dieser Widerrufsbelehrung in Textform zu laufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
Dann sind diese Angaben aus einem der größten deutschen Online-Shops also falsch?
Hat nicht jeder I-Net-Shop sein eigenes Widerrufsrecht?
.....er trat in unser Leben wie ein Avocadosalat.
(H.M. Murdock)
Es kommt wohl darauf an, wann der Händler auf das Widerrufsrecht hinweist. Normalerweise beträgt es deshalb zwei Wochen.
§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(Fassung in der Änderung zum 01. August 2002!)
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.
Geändert von Paulianer (12.09.2008 um 09:59 Uhr)
Farblegende: Moderator | Privatperson
wollte auch mal unsere Erfahrung mit PUMA-Torwarthandschuhen auflisten.
seid der neuen Saison ist PUMA unser Ausrüster und obwohl Torwarthandschuhe nicht zum Ausrüstervertrag gehören haben unsere drei Torhüterinnen und ich uns für die Torwarthandschuhe von PUMA entschieden. Leider ist es aber so das nach 4 Wochen bei allen der Verschleiß der Innenseiten extrem groß gewesen ist. Wir trainieren auf Rasen und selbst bei meinen Torwarthandschuhen (und ich bin nur der Torwarttrainer) ist der Verschleiß heftig gewesen. Jeder von uns hat ein anderes Model und obwohl PUMA unser Ausrüster ist mußten wir uns zwecks Reklamation an unseren Teamausrüster wenden. Mittlerweile sind alle auf andere Marken (Derby Star/Adidas/Uhlsport) gewechselt.
Ich denke aber das nach einem halben Jahr der verschleiß normal ist. Kein Handschuh hält solange einer Belastung stand. Unsere Torhüter brauchen pro Saison fünf bis sechs Paar Handschuhe weil der Verschleiß schon groß ist.
nichts ist schöner als zum ball fliegen......
Also in meinen Augen ist der Abrieb bei Puma nicht anders als bei anderen Marken, die Topbeläge sind mehr oder weniger genauso abriebfest wie die Topbeläge von anderen Marken (Sells mal aussen vor).Zitat von stevie
KielerKeeper
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