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Thema: Zweitspielberechtigung

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  1. #1
    Amateurtorwart Avatar von Britta
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    Sagt mir auch nichts... Darfst du dann bei deinem Leih-Verein auch in der Ersten spielen? Oder gilt das nur für deinen alten Verein?

    RIP
    IGEL
    (7.3.66 - 25.5.10)
    SOPHIA (21.6.01 - 23.610)

  2. #2
    Amateurtorwart Avatar von esht
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    Also ich darf nur in meiner eigentlichen Altersklasse in meinem Leih-Verein spielen. Es gilt also nur für meine eigentliche Altersklasse und in der nächst höheren Klasse darf ich bei meinem Stamm-Verein spielen.
    "SCHNAPPER! Jetzt halt doch auch mal einen fest."

  3. #3
    Amateurtorwart Avatar von Timmey
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    Bei uns heißt das ganze "Gastspielerlaubnis" und davon haben wir bei uns im A- und B-Juniorenbereich einige Spieler aus Nachbarvereinen, die mangels Masse keine eigenen Mannschaften melden können. Das wird auch gern so gehandhabt um Spielgemeinschaften zu vermeiden.

  4. #4
    Torwarttalent Avatar von Sibuzizu
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    Und wie sieht das bei dir mit dem Training dann aus?

  5. #5
    Amateurtorwart Avatar von esht
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    Ich werd jetzt erstmal bei meinem Gastverein trainieren. Abgemacht ist, dass ich spätestens nächstes Jahr dann wieder zurück zu meinem Stamm-Verein gehe, aber wenn die mich jetzt anrufen würden und sagen: "Ja komm zum Training wir wollen, dass du für uns spielst" werd ich auch wieder da zum Training gehen.
    "SCHNAPPER! Jetzt halt doch auch mal einen fest."

  6. #6
    Torwarttalent Avatar von WolleTW
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    Diese Gastspielgenehmigung gibt es auch in unserem Verband in Sachsen Anhalt. Das ganze hat, aus meiner Sicht, nur einen Haken, sie gilt nur für Jugendspieler. Das heißt bei uns klappt das nur wenn der Spieler noch in der A-Jugend spielberechtig ist. ich finde es ziemlich ..................e, gerade wo wir ´ne große Uni bei uns in der Stadt haben wo haufenweise Fussballer sind, die auch alle zwei Wochen nach Hause fahren und so alle zwei Wochen m Gastverein spielen könnten. Ich weiß ja nicht wie es bei euch ist, bzw. was Ihr von ´ner Gastspielgenehmigung haltet.

  7. #7
    Amateurtorwart Avatar von esht
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    Ja du hast Recht für Studierende wäre so eine Gastspielgenehmigung auch von großem Vorteil.
    Bei uns gibt es sie aber auch nur im Juniorenbereich. Mir kommt diese Regelung sehr gelegen. Ich hätte mich in meinem Heimatverein diese Saison keinesfalls durchsetzen können.

    Ich hätte noch einen Nachtrag zu meiner Sperre.
    Unser Staffelleiter hatte meinem "Gastverein" versichert, dass meine Sperre wegfällt. Dem ist aber nicht so. Wahrscheinlich haben die an sich vorbei geredet. Ich musste meine Strafe bis zum 1.11. absitzen!
    "SCHNAPPER! Jetzt halt doch auch mal einen fest."

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