Im NFV wird man wird in solch einem Fall für sechs Monate (ab dem letzten Pflichtspiel) gesperrt. Dabei spielt es keine Rolle, ob man in der Winterpause oder während der Saison wechselt. Einziger Vorteil der Winterpause ist, dass es eine Wechselfrist gibt, in der man durch eine Freigabe des abgebenden Vereins (oft verbunden mit der Zahlung einer Ablösesumme) direkt für einen neuen Verein spielberechtigt ist.