also öffentliche rufschädigung ist das kaum. der ausdruck "etwas unglücklich" ist wohl eher nicht als rufschädigung einzustufen.
also öffentliche rufschädigung ist das kaum. der ausdruck "etwas unglücklich" ist wohl eher nicht als rufschädigung einzustufen.
Es wurde ausserdem bei einem Viertelseite- Artikel in der Überschrift erwähnt. Und das einzige was dann im Artikel folgt ist die von mir zitierte Stelle.Ich seh als eine gewollte Rufschädigung an.
Dann schreib doch an die Zeitung einen Leserbrief, wo du deine Sicht der Dinge darstellst.
Sowas gibts bei uns in der Zeitung öfters.
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