Zitat von Chalkias Da Latex ein Naturprodukt ist kann es immer wieder zu Schwankungen der Abriebfästigkeit kommen. Die Geltendmachung durch Gewährleistungsanaprüchen aufgrund einer zu hohen Abnutzung des haftschaums ist daher nicht möglich. Na, von Wikipedia kopiert? Nein Scherz. Danke für deine Antwort.
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