ich biete 20 Euro
ich biete 20 Euro
Ich würde davon absehen, Dinge unversichert zu verschicken. Wenn die Ware nämlich nicht ankommt, hast du ansonsten rechtlich gesehen ein Problem.
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Ich dachte das Versandrisiko liegt beim Käufer ? Steht doch so auch in euren eigenen Regeln ? :x
(1) Das Versandrisiko obliegt beim Käufer. Deshalb wird von uns empfohlen, daß der Versand immer als versichertes Paket erfolgt.
edit: Aber gut, mir ist es egal, dann werd ich das eben wieder abändern.
edit2: Oder war das jetzt auf das verschicken als "Brief" bezogen ?
Ich verschicke immer per Post, ich glaub das Päckchen für 3,90 Euro ist auch versichert, aber "richtig" versichert ist es ab 6,90 Euro, da bekommt man dann auch so eine "Verfolgungsnummer" mit der mann online nachschauen kann wo sich das Paket befindet.
Geändert von Manuel (20.08.2009 um 13:26 Uhr)
Das Versandrisiko geht laut Gesetz dann an den Käufer über, wenn die Ware vom Verkäufer bei der Post (oder einem vergleichbaren Unternehmen) übergeben wurde. Einen Beleg dafür kriegst du als Verkäufer allerdings nur dann, wenn du die Ware versichert verschickst. Sollte also ein Päckchen nicht ankommen - was bei mir schon geschehen ist -, hast du als Verkäufer im Zweifelsfall ein Problem.
Ein Päckchen (3,90 Euro) ist nicht versichert, du bekommst auch keinen Einlieferungsbeleg. Versichert sind lediglich Einschreiben, Pakete und Sendungen, die mit einer speziellen Transportversicherungs gekoppelt sind.
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Also würdest du (verschickst du Artikel die du hier verkaufst auch per Post?) mir empfehlen die Artikel nur versichert zu verschicken, also die Option für 6,90 Euro ?
Weil einen Beleg bekomme ich ja immer wenn ich etwas bei der Post verschicke, ich weiss jetzt nur nicht ob wir mit "Beleg" das selbe meinen.![]()
Beleg = Quitung und die bekommt man doch auch beim nem Brief, wenn man möchte...
Wenn du bei der Post ein Päckchen verschickst (3,90 Euro), bekommst du lediglich einen Kassenbeleg dafür, dass du 3,90 Euro bezahlt hast. Vor Gericht ist dies kein Beweis dafür, dass du die entsprechende Ware an den Käufer verschickt hast.
Bei versicherten Versandoptionen (Paket, Einschreiben) erhältst du einen Einlieferungsbeleg und eine klar zuzuordnende Verfolgungsnummer. Unter dieser werden alle Daten (Anschrift des Absenders und Empfängers, Gewicht, Maße usw.) des Pakets gespeichert und sind abrufbar. Nur solch ein Beleg wird vor Gericht als Beweis dafür, dass du etwas an den Empfänger abgeschickt hast, gezählt.
Ich verschicke von daher im Regelfall (beispielsweise in der "elektronischen Bucht") nur per Paket, da ich bereits das Problem hatte, dass ein Käufer angegeben hat, die per Päckchen verschickte Ware nicht bekommen zu haben. Ich habe mich damals informiert und festgestellt, dass ich in diesem Fall vor Gericht keine Chance hätte. Deshalb musste ich dem Käufer wohl oder übel den Kaufpreis (knapp 60 Euro) erstatten. Eventuell hat der Käufer die Ware in Wirklichkeit erhalten, aber dafür habe ich halt keinen Beweis gehabt.
Hier bei torwart.de verschicke ich teilweise auch unversichert, das ist immer vom Käufer abhängig. Bei Leuten, die ich "kenne" (zumindest virtuell), kann ich mir sicher sein, dass die mich nicht anlügen würden. Sollte ein Päckchen dann wirklich einmal nicht dort ankommen, muss ich halt mit dem Verlust leben.
Ab einem Wert von ca. 50 Euro verschicke ich jedoch auch hier nur per Paket, d. h. versichert.
Und da steht dann drauf, dass man 3,90 Euro bezahlt hat. Mehr jedoch nicht. Das ist also kein Beweis.
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