Wenn du bei der Post ein Päckchen verschickst (3,90 Euro), bekommst du lediglich einen Kassenbeleg dafür, dass du 3,90 Euro bezahlt hast. Vor Gericht ist dies kein Beweis dafür, dass du die entsprechende Ware an den Käufer verschickt hast.

Bei versicherten Versandoptionen (Paket, Einschreiben) erhältst du einen Einlieferungsbeleg und eine klar zuzuordnende Verfolgungsnummer. Unter dieser werden alle Daten (Anschrift des Absenders und Empfängers, Gewicht, Maße usw.) des Pakets gespeichert und sind abrufbar. Nur solch ein Beleg wird vor Gericht als Beweis dafür, dass du etwas an den Empfänger abgeschickt hast, gezählt.

Ich verschicke von daher im Regelfall (beispielsweise in der "elektronischen Bucht") nur per Paket, da ich bereits das Problem hatte, dass ein Käufer angegeben hat, die per Päckchen verschickte Ware nicht bekommen zu haben. Ich habe mich damals informiert und festgestellt, dass ich in diesem Fall vor Gericht keine Chance hätte. Deshalb musste ich dem Käufer wohl oder übel den Kaufpreis (knapp 60 Euro) erstatten. Eventuell hat der Käufer die Ware in Wirklichkeit erhalten, aber dafür habe ich halt keinen Beweis gehabt.

Hier bei torwart.de verschicke ich teilweise auch unversichert, das ist immer vom Käufer abhängig. Bei Leuten, die ich "kenne" (zumindest virtuell), kann ich mir sicher sein, dass die mich nicht anlügen würden. Sollte ein Päckchen dann wirklich einmal nicht dort ankommen, muss ich halt mit dem Verlust leben.

Ab einem Wert von ca. 50 Euro verschicke ich jedoch auch hier nur per Paket, d. h. versichert.

Zitat Zitat von liehmähn Beitrag anzeigen
Beleg = Quitung und die bekommt man doch auch beim nem Brief, wenn man möchte...
Und da steht dann drauf, dass man 3,90 Euro bezahlt hat. Mehr jedoch nicht. Das ist also kein Beweis.