Disziplinarmassnahmen sind immer ein heisses Thema und man sollte sich Gedanken darüber machen, welchen Zweck sie eigentlich haben.

Ich halte es da mit Seneca, der schon vor fast 2000 Jahren folgenden Gedanken hatte: "Nemo prudens punit, quia peccatum est, sed ne peccetur" (Kein Kluger straft, weil gefehlt worden ist, sondern damit in Zukunft nicht gefehlt werde).

Daraus ergibt sich, dass eine Verfehlung vorgelegen haben muss; diese kann aber nur vorliegen, wenn es ein klares Regelwerk gibt, gegen das verstossen wurde. Also brauchen wir zunächst eindeutige Regeln, dann einen klaren Verstoss und dann drittens eine nachvollziehbare Disziplinarmassnahme.

Eindeutige Regeln bedeutet, dass es ein förmliches Regelwerk gibt, wie beispielsweise die Liste mit den Geldstrafen bei verspätetem Erscheinen zum Training oder Spiel. Dann gelten für uns selbstverständlich alle Regeln, die in einem Mannschaftsgefüge und im Sport selbstvertändlich sein sollten und nicht extra erwähnt werden müssen.

Ein klarer Verstoss liegt in meinen Augen immer dann vor, wenn jemand schuldhaft oder grob fahrlässig gegen die Regeln verstösst. Um das festzustellen, benötigt man in der Regel ein Gespräch zur Klärung der Ursache bzw. der Motivation die zu dem Regelverstoss geführt hat.

Eine Disziplinarmassnahme ist nur dann nachvollziehbar, wenn sie den bisher geschilderten Anforderungen genügt und dann natürlich auch dem Betreffenden erklärt wird. Wenn dies nicht geschieht, wird der Betroffene dies stets als ungerechte Strafe empfinden und zukünftig aus reiner Strafvermeidungshaltung heraus agieren anstatt den zugrunde liegenden erzieherischen Gedanken zu verinnerlichen.

Die entscheidende Frage hinter jeder Disziplinarmassnahme darf nie vergessen werden, denn es geht nicht um Sanktion im Sinne einer Bestrafung sondern ausschliesslich um die Vermeidung zukünftiger Verfehlungen; und da ist viel Einfühlungvermögen und Fingerspitzengefühl gefordert.