Umfrageergebnis anzeigen: Welche Strafe haltet ihr für richtig?

Teilnehmer
62. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • 1-5 Jahre

    0 0%
  • 5-10 Jahre

    3 4,84%
  • 10-20 Jahre

    6 9,68%
  • 20-40 Jahre

    4 6,45%
  • >40 Jahre

    5 8,06%
  • Todesstrafe

    20 32,26%
  • Für IMMER wegsperren

    25 40,32%
  • unbegrenzte Einweisung in Psychiatrie

    20 32,26%
Multiple-Choice-Umfrage.
Ergebnis 1 bis 50 von 62

Thema: Gerechte Strafe für Kinderschänder

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von BastiXXII Beitrag anzeigen
    Hier ist nach der Meinung gefragt worden.
    Und wenn er dieser Meinung ist, darf er sie vertreten.
    Ja, aber seine Argumentationskette ist nicht schlüssig.

    Jemanden den Tod zu wünschen ist widerlich. Die Todesstrafe ist absolut unmenschlich und ist für mich im 21. Jahrhundert einfach nur noch peinlich. Die Rate der Verbrechen in Ländern mit Todesstrafe sinkt keinesfalls und die Verübung der Todesstrafe ist auch nicht wirtschaftlicher. So ein Prozess kann sich über Jahre hinweg ziehen und kann bis zu 30 Millionen US-Dollar kosten.

    Ich finde es pervers, dass man über Leben und Tod entscheiden möchte. Noch perverser, dass dabei wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen. Geld ist nichts! Wer Geld versucht mit Leben zu messen, ist einfach hochgradig beschränkt.

    Zitat Zitat von BastiXXII Beitrag anzeigen
    Es ist nun mal in einer Demokratie, die es ja in der BRD ist/SEIN SOLL so, dass man seine Meinung äußern darf ohne dass sie einem anderen Gefallen muss.
    Musst du mir nicht sagen.

    Zitat Zitat von BastiXXII Beitrag anzeigen
    Ich bin, so wage ich zu behaupten, ein sagen wir mal glaubender Mensch und bin der Meinung dass niemand über einen anderen ein solches Todesurteil aussprechen darf ausser der Allmächtige selbst.
    Ja, es gibt viele Menschen wie dich, die sich erst auf ihre Bibel berufen und dann im nächsten Schritt (nächstes Zitat von dir) alles wieder verwerfen, weil es doch ihre Familie betrifft. Das finde ich arm.

    Man sollte schon seinen Glauben bzw. seine ethischen Vorstellungen konsequent durchsetzen. Alles andere reduziert dich als Person enorm.

    Zitat Zitat von BastiXXII Beitrag anzeigen
    Aber stelle dir bitte vor ein solcher ,,Mensch´´ vergeht sich an einem Kind aus deinem ensten Familien/Bekannten-Kreis.
    Was würdest du mit ihm tuen wollen?
    Zitat Zitat von BastiXXII Beitrag anzeigen
    Ich weiß was ich tuen würde!
    Was denn?

    Zitat Zitat von Bär Beitrag anzeigen
    B.Obama sprach sich öffentlich FÜR die TS an Kinderschändern aus, da er dies als die grausamste Tat sieht, welche man überhaupt begehen kann.
    Tolles Argument.

    LG
    Geändert von Kenji 101 (05.12.2009 um 13:31 Uhr)
    Du warst so jung, du starbst so früh, wer dich gekannt, vergisst dich nie.



    † 28.08.09


    Ich danke dir für alles, Thomas. Ohne dich hätte ich es nicht geschafft.

  2. #2
    Bär
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    @Kenji 101

    als aller erstes möchte ich dich doch mal bitten, dich hier etwas zivilisierter auszudrücken. Jemanden als beschränkt zu bezeichnen ist immer hin auch eine Beleidigung, welche nicht mehr in das Recht der freien Meinungsäußerung fällt. Und wenn du dir meinen allerersten Beitrag richtig verständlich durchgelesen hättest, würdest du auch verstehen, wie ich das mit der TS gemeint habe. Ich sage keinesfalls, dass alle Menschen die eine solche Tat begehen sofort hingerichtet werden müssen. Deiner Meinung nach ist die Todesstrafe pervers und unmenschlich. Der Missbrauch eines Kindes ist mMn jedoch noch schlimmer und das perverseste was es auf dieser Welt gibt. Bevor ich wollte, dass ein KS wieder auf freien Fuß kommt, wäre mir sein Tod wirklich lieber!!! Das sage ich hier offen und ehrlich! Ich sage aber nicht, dass auch KS, welche eine Krankheit haben, auch getötet werden müssen. Ich will lediglich, dass diese für immer dann weggepserrt werde (Knast oder Psychiatrie). Deine Meinung die du hier öffentlich vertrittst müssen wir alle akzeptieren und hinnehmen, aber, das du versuchst, die Meinung anderer umzustimmen, weil du einzig und allein deine Meinung für richtig hälst ist nicht richtig und eben nicht akzeptabel.
    Das mit Barack Obama sollte auch kein Argument sein, es sollte nur zeigen, dass auch Präsidenten zivilisierter Länder kein Blatt vor den Mund zu nehmen brauchen um ihre Meinung öffentlich loszuwerden, wie das hierzulande ja sehr häufig der Fall ist. Es ist in Deutschland ja sogar verboten, einen KS für sein gesamtes Leben wegzusperren. Die Sicherungsverwahrung muss nämlich alle 2 Jahre geprüft werden und wenn keine Anhaltspunkte für eine weitere Tat vorliegen, muss der Täter wieder freigelassen werden und es muss erst wieder etwas passieren bis man ihn wieder wegsperren kann. Findest du das richtig?
    Und wenn du es so knallhart hören möchtest: Wenn sich jemand an meinem Kind vergreifen würde (ist aber bis dahin natürlich noch etwas Zeit), dann weiss ich was ich tun würde! Ich würde diesen Kerl totschlagen.
    Mehr sage ich dazu jetzt nicht.
    Diese Kinder werden ihr geasmtes Lerben nicht mehr glücklich. Eigendlich könne sie wie vorher schon erwähnt froh sein, wenn sie friedlich einschlafen und nicht mehr aufwachen. Stelle dir einmal vor, DU bist Opfer. Welche Strafe wünschst du dir deinem Peiniker? Ich glaube diese Frage können wir uns alle beantworten. Man kann KS nicht heilen. Dieser Trieb ist immer da. Du kannst einem Menschen seine sexuellen Vorlieben nicht abgewöhnen. Aber du kannst sie verhindern.

  3. #3
    Bär
    Gast

    Standard

    § 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen
    (1) Wer sexuelle Handlungen
    1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,
    2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder
    3. an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind
    vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3
    1. sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen vornimmt oder
    2. den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, daß er sexuelle Handlungen vor ihm vornimmt,
    um sich oder den Schutzbefohlenen hierdurch sexuell zu erregen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (3) Der Versuch ist strafbar.
    (4) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 1 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens des Schutzbefohlenen das Unrecht der Tat gering ist.
    § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
    (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
    2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt, oder
    3. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder
    durch entsprechende Reden einwirkt.
    (4) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 3 Nr. 3.
    § 176a Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern
    (1) Der sexuelle Mißbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn
    1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf
    vollzieht oder
    ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von
    ihm vornehmen läßt, die mit einem Eindringen in den Körper
    verbunden sind,
    2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird,
    3. der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren
    Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt oder
    4. der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat
    rechtskräftig verurteilt worden ist.
    (2) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 4 als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift (§ 11 Abs. 3) zu machen, die nach § 184 Abs. 3 oder 4 verbreitet werden soll.
    (3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
    (4) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer das Kind in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2
    1. bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
    2. durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
    (5) In die in Absatz 1 Nr. 4 bezeichnete Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Eine Tat, die im Ausland abgeurteilt worden ist, steht in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 4 einer im Inland abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach deutschem Strafrecht eine solche nach § 176 Abs. 1 oder 2 wäre.
    § 176b Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge
    Verursacht der Täter durch den sexuellen Mißbrauch (§§ 176 und 176a) wenigstens leichtfertig den Tod des Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
    § 177 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
    (1) Wer eine andere Person
    1. mit Gewalt,
    2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
    3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des
    Täters schutzlos ausgeliefert ist,
    nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
    2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
    1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle
    Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
    2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
    (3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
    1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
    2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
    3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
    (4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
    1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
    2. das Opfer
    a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
    b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
    (5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
    § 178 Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge
    Verursacht der Täter durch die sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177) wenigstens leichtfertig den Tod eines Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
    § 179 Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen
    (1) Wer eine andere Person, die
    1. wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder
    2. körperlich
    zum Widerstand unfähig ist, dadurch mißbraucht, daß er unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer eine widerstandsunfähige Person (Absatz 1) dadurch mißbraucht, daß er sie unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen.
    (3) Der Versuch ist strafbar.
    (4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn
    1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle
    Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt,
    die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
    2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder
    3. der Täter das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren
    Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.
    (5) In minder schweren Fällen der Absätze 1, 2 und 4 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. (
    6) § 176a Abs. 4 und § 176b gelten entsprechend.
    § 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
    (1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren
    1. durch seine Vermittlung oder
    2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit
    Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
    (2) Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (3) Wer eine Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit bestimmt, sexuelle Handlungen an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 ist der Versuch strafbar.
    § 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
    (1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, dass sie
    1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an
    2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
    1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
    2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
    und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
    (4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.



    (Quelle: http://www.kinderschrei.de)

  4. #4
    Amateurtorwart Avatar von EnverGüvec1
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    entschuldigt bitte den Ausdruck aber meiner Meinung nach müssten alle mehrmals aufgefallene Sexualstraftäter bzw. Kinderschänder Zwangssterilisiert werden

  5. #5
    Bär
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    Zitat Zitat von EnverGüvec1 Beitrag anzeigen
    entschuldigt bitte den Ausdruck aber meiner Meinung nach müssten alle mehrmals aufgefallene Sexualstraftäter bzw. Kinderschänder Zwangssterilisiert werden
    Ist in Polen nun möglich... mit einem Medikament so viel ich weiss, welche den Tätern jegliche sexuelle Lust nehmen. Also nicht direkt sterilisiert aber zumindest dafür gesorgt, dass sie keinen sexuellen Anreiz mehr haben.

    (ist jetzt nicht an dich gerichtet EnverGüvec...
    wenn ich höre, wenn manche Menschen sagen, "schw**z ab" oder so, dann merkt man, dass sie sich mit einem solchen Thema nicht auskennen. Wenn man diesen Menschen eben wie gesagt das "beste Stück" abschneiden würde, wären sie dann extrem gereizt und wütend. Und sie würden sich ihre Befriedigung dann bei den Kindern mit anderen Gegenständen holen. So war das bei dem Fall des Mannes bei mir aus dem Ort auch. Der ist seit dem Unfall nämlich impotent gewesen und muss seitdem auch mit einem Kateter herumlaufen. Er hat das Mädchen mit Stöcken und Regenschirmen mißbraucht.)

  6. #6
    torwart.de-Team Avatar von Schnapper82
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    Wegsperren in einen Steinbruch und Steine kloppen lassen.
    Irgendwann löst sich das Problem des jeweiligen dann von alleine.

    Ich stelle mir immer vor, was wäre, wenn mein Kind einem solchen Perversen zum Opfer fallen würde. Ich weiss, dass es falsch wäre, aber ich würde ihn kriegen...egal wo...egal wann...
    In stillem Gedenken an Spideratze und Robert Enke.
    Lasst uns rausgehen und Bälle fangen, Spiele gewinnen und was noch viel wichtiger ist:
    Lasst uns jede Sekunde des Lebens leben und geniessen - nichts ist für immer ! ! !

  7. #7
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    Du solltest den Zusammenhang meines Beitrages verstehen. Alle Fragen, die du mir gerade gestellt hast, habe ich schon beantwortet. Ich habe mich zivilisiert ausgedrückt und werde es auch in Zukunft tun.

    Aber solange es Menschen wie dich gibt, wird es keine gewaltfreie Welt geben. Hass, Wut, Habgier und Vergeltung sind das Übel unserer Welt.

    Du sympathisierst mit Gewalt. Menschen, die Gewalt ausüben bzw. ausüben wollen, sind für mich nur Gestalten, die in der falschen Zeit geboren wurden. Einfach nur asozial.

    Zitat Zitat von EnverGüvec1 Beitrag anzeigen
    entschuldigt bitte den Ausdruck aber meiner Meinung nach müssten alle mehrmals aufgefallene Sexualstraftäter bzw. Kinderschänder Zwangssterilisiert werden
    Super, damit wird unsere Verfassung auch noch mit Füßen getreten. Grenzt die Menschenrechte doch weiter ein... .

    LG
    Du warst so jung, du starbst so früh, wer dich gekannt, vergisst dich nie.



    † 28.08.09


    Ich danke dir für alles, Thomas. Ohne dich hätte ich es nicht geschafft.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Kenji 101 Beitrag anzeigen
    Aber solange es Menschen wie dich gibt, wird es keine gewaltfreie Welt geben. Hass, Wut, Habgier und Vergeltung sind das Übel unserer Welt.
    Aber sonst gehts noch ne?!

    Ich muss gerade was unterdrücken und halte mich lieber fern von dem Thema...
    Geändert von Chrischi (05.12.2009 um 18:11 Uhr)

  9. #9
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    Siehst du das etwa anders?

    LG
    Du warst so jung, du starbst so früh, wer dich gekannt, vergisst dich nie.



    † 28.08.09


    Ich danke dir für alles, Thomas. Ohne dich hätte ich es nicht geschafft.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Kenji 101 Beitrag anzeigen
    Siehst du das etwa anders?

    LG
    Ich bin nicht einverstanden, das du Bär als einen solchen Menschen betitelst.

    LG

  11. #11
    Bär
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Chrischi Beitrag anzeigen
    Ich bin nicht einverstanden, das du Bär als einen solchen Menschen betitelst.

    LG
    danke...

  12. #12
    torwart.de-Team Avatar von Schnapper82
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    Zitat Zitat von Kenji 101 Beitrag anzeigen
    Du sympathisierst mit Gewalt. Menschen, die Gewalt ausüben bzw. ausüben wollen, sind für mich nur Gestalten, die in der falschen Zeit geboren wurden. Einfach nur asozial.
    ´

    Wären meine Familie oder meine Freunde in Gefahr oder auch von solche Perversen angegangen worden, dann würde ich zu Gewalt greifen ja.
    Denn die deutsche Justiz ist doch lächerlich. Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz!
    In stillem Gedenken an Spideratze und Robert Enke.
    Lasst uns rausgehen und Bälle fangen, Spiele gewinnen und was noch viel wichtiger ist:
    Lasst uns jede Sekunde des Lebens leben und geniessen - nichts ist für immer ! ! !

  13. #13
    Welttorhüter
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    Avatar von Believer
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    Standard

    Ich muss Schnapper insofern zustimmen, dass die deutsche Justiz sich mehr aus der Affäre zieht, als die entscheidende Gewalt in diesem Falle zu sein. Selbstjustiz ist keine Lösung, denn ich verabscheue Gewalt aufs tiefste.

    Ich kann natürlich nicht sagen, wie ich heute in dieser Situation reagieren würde, aber ihr könnt mir glauben, dass mir aus meinem Umfeld Erfahrungen diesbezüglich nicht fremd sind. Somit musste ich im Zusammenhang mit diesem Thema schmerzlich plötzlich bemerken, wie stark es doch in den Alltag eines jeden Menschen von der einen auf die andere Sekunde eindringen kann.
    Ich wüsste nicht, was ich ändern könnte, denn mich beschleicht bei solchen Themen eine gewisse Ohnmacht angesichts den Abgründen der menschlichen Seele, die bewusst und unterbewusst das eigene Leben und das des Nächsten zerstören.

    Allerdings ist auch hier eine wichtige Diskussion: Wenn alle dem Täter hinterher rennen, wer bleibt bei dem Opfer? Aus Erfahrung ist letzteres das absolut Wichtigste in dieser Situation! Denn wer, denkt ihr, leidet in dem Moment mehr - der Täter auf den ihr einprügelt oder die Person, die ihr liebt? Und hilft ihr diese Vergeltungstat?

    Die Todesstrafe lehne ich entschieden ab, denn ein Staat, der nur die Gesamtheit der Menschen einer speziellen Gemeinschaft und ihre Ideale und Prinzipien verkörpern sollte, darf keine Tat mit einer solchen begleichen. Heißt: Mord kann nicht mit Mord vergolten werden. Mit diesem Akt der Gewalt stellt sich dann der Staat repräsentativ auf eine Schwelle mit dem Verurteilten und das kann ich einfach nicht gut heißen.
    Außerdem bin ich der Meinung, dass der Großteil der Menschen ein Gewissen besitzt, das sie innerlich langsam zerfressen wird mit der Zeit, die sie zum Nachdenken haben. Für diejenigen, die ein solches Gewissen nicht haben ist selbst der Tod keine Strafe mehr.
    Der hinkende Fakt daran ist, dass eine Frau jeden Abend Überstunden in der Reinigungsfirma verbringt, mit denen sie sich und ihre Familie kaum durchbringen kann, jedoch den Aufenthalt eines Menschen mitfinanzieren muss, der sein Leben eigenständig in den Abgrund gestoßen hat.

    Deswegen stelle ich also die Frage: Was ist denn gerecht?
    Gerechtigkeit als solches kann niemals existieren, denn sie muss so objektiv wie subjektiv sein.

    Ein Hinweis noch zu euren Theorien des "Kastrierens". Dies sage ich jetzt wertfrei, denn das ist noch ein anderes Thema: In den USA werden bereits seit einigen Jahren die sogenannten chemischen Kastrationen durchgeführt. Selbst diese Maßnahme konnte kaum durchschlagenden Erfolg erzielen, weil die Rückfallquote zu groß ist.

    Wenn wir das Problem bekämpfen wollen, müssen wir die Böshaftigkeit des Menschen bekämpfen. Wir kämpfen also mit begrenzten Möglichkeiten gegen das Grenzenlose. Versteht mich nicht falsch - ich bewundere die Menschen die angesichts dieser Erlebnisse und täglichen Konfrontationen (wie z.B. auch die Polizisten) den Kampf nie aufgeben, doch es ist ein aussichtsloser Kampf, der mit der begangenen Straftat verloren wird und nicht erst mit der Bestrafung dieser Brutalität anfangen kann!
    Geändert von Believer (05.12.2009 um 20:34 Uhr)
    "Bangerang"

    Krieger des Lichts
    06.11.09 † 10.11.09

  14. #14
    Ehemals BastiXXII
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    Also auch wenn ich mir den Mund verbrenne und das grüne Kästchen morgen wieder rot sein wird muss ich einiges sagen.
    1. Wie ich meinen Glauben lebe bzw. vertrete bleibt mir überlassen, sonnst müsste ich auch glauben, dass eine eine Frau nur aus der Rippe ihres Mannes besteht. Und glauben, dass der Urknall nicht stattfand.
    2. Was ich tuen würde hat Schnapper82 ziemlich treffend von sich gegeben.
    und
    3. Ist es in einem Forum nicht angebracht jemanden als arm etc. zu bezeichnen, Meinungsfreiheit bleibt Meinungsfreiheit und ich denke, dass , so hoffe ich jedenfalls, zumindest die Mehrheit dieses Forums meine Meinung teilt und mich versteht und selbst, wenn nicht werde ich die Meine nicht ändern.

    zu Punkt 1 nochmal natürlich weiche ich von meiner, nenn es fundamentalistischen Grundeinstellung ab, jedoch ist ein solches Verhalten des öfteren üblich.
    Und bevor, da noch so ein Schmarm kommt, ich habe schon genug Sünden begangen so dass ich, ins Feuer müsste.

    Alles das ändert aber nichts daran, dass ich für so etwas nur eine "gerechte" Strafe sehe, denn diesen Kindern ist das Leben bereits genommen worden.

    Und bevor du mich jetzt daran erinnerst, dass ich eher die Einstellung "Wenn dich einer auf die eine Wange schlägt, so halte ihm auch die Andere hin" als "AUGE um Auge, Zahn um Zahn" sein sollte, jedoch bleibe ich bei meiner Ansicht.

    Und ganz ehrlich sollte so etwas passieren in meinem Umfeld, wage ich, selbst mit 17 Jahren, zu behaupten, dass ich für meine Tat auch die Strafe der Justiz in Kauf nehmen würde, denn im Endeffekt zählt nur Gottes Urteil und dafür würde ich auch brennen!

    Jetz kannst du weiter zerreißen.

    Freundlichen Gruß

    Basti
    I wonder if heaven got a Ghetto!

  15. #15
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    Zitat Zitat von Chrischi Beitrag anzeigen
    Ich bin nicht einverstanden, das du Bär als einen solchen Menschen betitelst.
    Gewalt ist arm, Chrischi.

    Zitat Zitat von BastiXXII Beitrag anzeigen
    3. Ist es in einem Forum nicht angebracht jemanden als arm etc. zu bezeichnen,...
    Doch, weil ein solches Verhalten nicht gerade auf charakterliche Stärke hinweist.

    Zitat Zitat von BastiXXII Beitrag anzeigen
    ...Meinungsfreiheit bleibt Meinungsfreiheit und ich denke, dass , so hoffe ich jedenfalls, zumindest die Mehrheit dieses Forums meine Meinung teilt und mich versteht und selbst, wenn nicht werde ich die Meine nicht ändern.
    Du berufst dich jetzt schon zum zweiten Mal auf die Meinungsfreiheit. Du hast eine Meinung getätigt und ich habe mich dazu geäußert. Du regst dich hier wegen dem Wort "arm" auf, findest du das nicht ein wenig peinlich? Hier wird leichtfertig mit finanziellen Aspekten und Gewalt argumentiert. Dieses Verhalten habe ich als "arm" bezeichnet, nicht mehr und auch nicht weniger.

    Zitat Zitat von BastiXXII Beitrag anzeigen
    zu Punkt 1 nochmal natürlich weiche ich von meiner, nenn es fundamentalistischen Grundeinstellung ab, jedoch ist ein solches Verhalten des öfteren üblich.
    Ich bin zwar Agnostiker, dennoch finde ich es ebenfalls charakterlos, wenn man seinen eigenen Glauben verleugnet. Tut mir leid. Entweder du lebst nach deiner Bibel, oder du lässt es gleich bleiben.

    Zitat Zitat von BastiXXII Beitrag anzeigen
    Und ganz ehrlich sollte so etwas passieren in meinem Umfeld, wage ich, selbst mit 17 Jahren, zu behaupten, dass ich für meine Tat auch die Strafe der Justiz in Kauf nehmen würde, denn im Endeffekt zählt nur Gottes Urteil und dafür würde ich auch brennen!
    Jetzt ist auf einmal wieder der Gott deine Maxime, ich verstehe das nicht.

    Zitat Zitat von TCB Beitrag anzeigen
    Ich bin/wäre für die Todesstrafe, da Kinderschänder keine Menschen, sondern Monster für mich sind und diese Monster dürfen mMn NICHT Leben. Gleiches gilt für Mörder bei mir.
    Zitat Zitat von Knutte Beitrag anzeigen
    Wieso sollte denn jemandem,der die Menschenrechte Anderer missachtet und diese sogar vergewaltigt oder tötet ,noch Menschenrechte zugesprochen werden ?
    Weil wir alle Menschen sind, die nicht wieder in alte Verhaltensmuster verfallen möchten, oder? Machen wir es besser als der Täter, wenn wir ebenfalls Gleiches mit Gleichem vergelten?

    Sind wir dann wirklich bessere Menschen? Wir sind dann ebenfalls "Monster", die ihre Lust nach Vergeltung stillen, ebenso wie Kinderschänder nach Befriedigung.

    Zitat Zitat von Knutte Beitrag anzeigen
    Auch wenn ich dadurch jetzt evtl. etwas radikal wirke,aber um noch irgendwelche Hinrichtungskosten und diese ganzen Todeszellenkosten zu überbrücken ,sollte man die Schweine einfach kurz und unkompliziert erschießen. (Vorraussetzung íst natürlich,dass die Straftat klar nachgewiesen ist.)
    Schau' mal, für mich ist das ebenfalls arm. Man wiegt kein Leben mit finaziellen Mitteln auf, selbst wenn es dir noch so minderwertig erscheint. Leben ist einzigartig und kostbar, sogar unersetzbar. Geld finde ich jedoch an jeder Straßenecke.

    Ich bleibe also dabei und sage:

    "Was du nicht willst, das man dir tut, das füge keinem anderen zu."

    LG
    Du warst so jung, du starbst so früh, wer dich gekannt, vergisst dich nie.



    † 28.08.09


    Ich danke dir für alles, Thomas. Ohne dich hätte ich es nicht geschafft.

  16. #16
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    Zitat Zitat von Kenji 101 Beitrag anzeigen


    Super, damit wird unsere Verfassung auch noch mit Füßen getreten. Grenzt die Menschenrechte doch weiter ein... .
    Wieso sollte denn jemandem,der die Menschenrechte Anderer missachtet und diese sogar vergewaltigt oder tötet ,noch Menschenrechte zugesprochen werden ?
    Auch wenn ich dadurch jetzt evtl. etwas radikal wirke,aber um noch irgendwelche Hinrichtungskosten und diese ganzen Todeszellenkosten zu überbrücken ,sollte man die Schweine einfach kurz und unkompliziert erschießen. (Vorraussetzung íst natürlich,dass die Straftat klar nachgewiesen ist.)
    In stillem Gedenken an Spideratze und Robert Enke.

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