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Thema: Spielberechtigung im Herrenbereich

  1. #1
    Freizeitkeeper
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    Standard Spielberechtigung im Herrenbereich

    Servus Torwartkollegen/innen,

    ich hab mal ne Frage.

    Da mein jetziger Verein, mit unseren Erzfeind eine Spielgemeinschaft gegründet hat, die ab nächste Saison am Spielbetrieb des BFV´s teilnimmt.

    Wollte ich fragen, ob ich da ich am dienstag 16 werde, vll schon nächste Saison in der Hinrunde in unserer 2. Mannschaft spielen dürfte. Da ich ja im laufe der Saison 17 werde.


    Danke im vorraus

    keeper_forever

  2. #2
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    Unter 18 darf man im Herrenbereich nur als Auswahlspieler mit Sondergenehmigung spielen. Am besten schaust du mal in die Ausschreibungen deines Verbands.
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  3. #3
    Freizeitkeeper
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    danke paulianer

    also wenn ich vom verein ne sondergenehmigung kriege und diese vom verband genehmigt wird. Dürfte ich spielen?

  4. #4
    Welttorhüter
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    Zitat Zitat von Keeper_forever Beitrag anzeigen
    danke paulianer

    also wenn ich vom verein ne sondergenehmigung kriege und diese vom verband genehmigt wird. Dürfte ich spielen?
    Ja klar, dann hast du ja eine Genehmigung, das heißt, es ist genehmigt, dass du spielen darfst

  5. #5
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    Die bekommt man in Deutschland jedoch nur, wenn man DFB-Auswahlspieler ist.
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  6. #6
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    aber ob des geht, wenn ich erst 16 bin und unter der saison 17 werde?

    is wieder ne andere frage

  7. #7
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    Es geht nur als Auswahlspieler. Da du wohl keiner bist, kriegst du auch keine Sondergenehmigung. Wenn du es genau wissen willst, schau in die Ausschreibungen des Verbands.
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  8. #8
    Welttorhüter
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    Avatar von Luke
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    Zitat Zitat von Paulianer Beitrag anzeigen
    Die bekommt man in Deutschland jedoch nur, wenn man DFB-Auswahlspieler ist.
    Das ist nicht ganz richtig, sondern hängt vom jeweiligen Verband ab.
    In Bayern ist der BFV hier generell etwas lockerer, trotzdem ist so eine Genehmigung wirklich nur in Sonerfällen möglich...

  9. #9
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    Mag sein, dass es Ausnahmen gibt, allerdings sicherlich frühestens erst ab 17 und dann aus sehr besonderen Gründen. Und die würde ich gerne mal in diesem Fall erfahren...
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  10. #10
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    Wir verfallen wieder in Spekulationen.

    Wie Paulianer und Lucky Luke schon gesagt haben, solltest du einfach mal in der Verbandssatzung stöbern. Dort findet man auf die gestellten Fragen sicher Antworten.

    LG
    Du warst so jung, du starbst so früh, wer dich gekannt, vergisst dich nie.



    † 28.08.09


    Ich danke dir für alles, Thomas. Ohne dich hätte ich es nicht geschafft.

  11. #11
    Blickfeld Avatar von NicKühni
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    Zitat Zitat von Luke Beitrag anzeigen
    Das ist nicht ganz richtig, sondern hängt vom jeweiligen Verband ab.
    In Bayern ist der BFV hier generell etwas lockerer, trotzdem ist so eine Genehmigung wirklich nur in Sonerfällen möglich...
    Stimmt beim BFV sieht man das ganze ein bisschen Lockerer! In der Jugend darf man glaub ich nur in die nächste aufrücken, das heißt von C zu B oder von B zu A etc, also darf man auch erst ab der A Jugend (dieses Jahr Jahrgang 91/92 bei uns in Bayern!) in die Herren Mannschaft rutschen! Aber dazu braucht man irgend nen wisch vom Arzt!

  12. #12
    Blickfeld
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    Ich erklärs noch einmal, weil ich es ganz genau weiß, dass ist aber auf Hessen bezogen, müsste aber Bundesweit so sein, sonst würde es KAUM Sinn machen !

    Also, bist du 1 Jahr A-Jugend und 18, dann darfst du Herren spielen, bist du jedoch 1 Jahr A-Jugend und 17 musst du Landesauswahlspieler sein

    Bist du 2 Jahr A-Jugend und 17, dann darfst du auch Herren spielen mit Ärtzl. Attest + Erlaubnis Eltern, wenn 18 sowieso.

    Und wenn ein Nuri Sahin mit 16 sein Bundesligadebüt gibt, dann ist das noch einmal eine ganz andere Sondernummer
    Nur LOSER bleiben liegen.


  13. #13
    Freizeitkeeper
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    Hallo zusammen!

    genau dies traff bei mir letztes Jahr auf. Man darf aktiv bei Herrenmanschaften spielen, wenn man das zweite Jahr A-Jugendspieler ist, ein ärztliches Attest hat und die Genehmigung der Eltern bekommt. Diese zwei Blätter müssen mit dem Pass dem Schiedsrichter vor der Partie gezeigt werden.

    Gruß

    P.S.: Spiel auch hier in Bayern

  14. #14
    Blickfeld
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    Außer du bist 1 Jahr A-Jugend und 18 wie bei mir es der Fall war.
    Nur LOSER bleiben liegen.


  15. #15
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    Zitat Zitat von konsti Beitrag anzeigen
    Ich erklärs noch einmal, weil ich es ganz genau weiß, dass ist aber auf Hessen bezogen, müsste aber Bundesweit so sein, sonst würde es KAUM Sinn machen !

    Also, bist du 1 Jahr A-Jugend und 18, dann darfst du Herren spielen, bist du jedoch 1 Jahr A-Jugend und 17 musst du Landesauswahlspieler sein

    Bist du 2 Jahr A-Jugend und 17, dann darfst du auch Herren spielen mit Ärtzl. Attest + Erlaubnis Eltern, wenn 18 sowieso.

    Und wenn ein Nuri Sahin mit 16 sein Bundesligadebüt gibt, dann ist das noch einmal eine ganz andere Sondernummer
    So ist es meines Wissens auch. Bin im 1.Jahr A-Jugend und war als 17-jähriger NICHT spielberechtigt. Heute bin ich 18 geworden und ab nun an habe ich auch die Spielberechtigung für den Herrenbereich.

  16. #16
    Sina
    Gast

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    Zitat Zitat von Keeper_forever Beitrag anzeigen
    Servus Torwartkollegen/innen,

    ich hab mal ne Frage.

    Da mein jetziger Verein, mit unseren Erzfeind eine Spielgemeinschaft gegründet hat, die ab nächste Saison am Spielbetrieb des BFV´s teilnimmt.

    Wollte ich fragen, ob ich da ich am dienstag 16 werde, vll schon nächste Saison in der Hinrunde in unserer 2. Mannschaft spielen dürfte. Da ich ja im laufe der Saison 17 werde.


    Danke im vorraus

    keeper_forever
    Also wie schon erwähnt, im Herrenbereich wirst du noch nicht spielen können. Aber mal was anderes: Warum möchtest du shcon bei den Herren spielen? Denn wenn es nur wegend em "Erzfeind" ist, da hast ja nicht nur du dann ein Problem mit, da ich aus deinem Post entnommen habe, das ihr da alle nicht mit zufrieden seid...

  17. #17
    Blickfeld Avatar von La_Chat
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    Also ich weiß nicht, wie es in den anderen Landesverbänden ist, aber ich glaube kaum das sich die Statuten da groß vom westfälischen Fußballverband unterscheiden. Und hier sieht die Regelung folgendermaßen aus:
    "
    1. Eingangsvoraussetzung:
    Der Spieler muss dem älteren A-Junioren- bzw. die Spielerin dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang angehören. Das sind im Spieljahr 2009/2010 A-Junioren, die im Zeitraum vom 1.1.91 bis zum 31.12.91 und B-Juniorinnen, die im Zeitraum vom 1.1.93 bis zum 31.12.93 geboren sind. Die Seniorenerklärung kann unter Ausnutzung des § 15 JSpO/WFLV frühestens zum 01.07.2009 erteilt werden.
    [...]
    4. Vereinszugehörigkeit (§ 15 Abs. 2 b JSpO/WFLV)
    – Eine der nachfolgenden Voraussetzungen muss erfüllt werden:
    a) Der Spieler bzw. die Spielerin muss zum Beantragungszeitpunkt im Besitz einer Spielberechtigung von mindestens 12 Monaten für den beantragenden Verein sein.
    [...]
    5. Ärztliche Untersuchung:
    Spieler des älteren A-Junioren-Jahrgangs, die zum Beantragungszeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. B-Juniorinnen, haben sich einer sportärztlichen Untersuchung zu unterziehen.
    Diese Untersuchung kann durch einen Arzt (Sportarzt/Hausarzt) seiner/ihrer Wahl durchgeführt werden. Die Unbedenklichkeitserklärung des Arztes ist dem Antrag beizufügen. Dabei evtl. entstehende Kosten trägt der Verein bzw. der Spieler/die Spielerin.

    6. Wichtige Hinweise:
    - Ein Junior des älteren A-Junioren- bzw. B-Juniorinnen-Jahrgangs ist unter Verzicht der Voraussetzungen Nr. 2 bis 5 ab 1. April des laufenden Spieljahres für alle Herren- bzw. Frauenmannschaften spielberechtigt.
    - Die Junioren/Juniorinnen verlieren durch die Spielerlaubnis für die 1. Seniorenmannschaft nicht die Spielberechtigung für die A-Junioren- bzw. B-Juniorinnenmannschaft und können sich auch nicht im Seniorenbereich für den Jugendbereich "Festspielen".
    "
    (Auszug aus der Gebrauchsanweisung für Seniorenerklärungen des FLVW)
    Früher war er der Panther im Verein, neulich meinte jemand: "Guck mal! Ein fliegendes Schwein!"

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