Zitat Zitat von FrankRost Beitrag anzeigen
Ob er jetzt Amtsbeleidigung sagt, oder Beamtenbeleidugung, dass ist im Endeffekt doch gleichgestellt. Denn ein Beamter ist doch ein Amtsträger.
Natürlich redet man in solchen fällen von Beamtenbeledigung.

@Herocasillas, vereinbare einen Termin mit einem Rechtsanwalt. Dann könnt Ihr die Sache gemeinsam erörtern, dann wird er Dir schon sicher sagen, wie es weiter geht.
Macht doch hier nicht solche Auskünfte.
Es gibt keine Beamtenbeleidigung. Das würde gegen das Grundgesetz verstossen, wenn die Beleidigung eines Beamten schwerer wiegen würde als die eines "Normalen".

Hör auf mit dem Rechtsanwalt. Lass die mal machen, geb deine Dummheit zu und am Ende passiert eh nichts.
Bleib mal ganz ruhig und stell dich nicht quer.
Da wird nicht viel kommen, wenn überhaupt was kommt.

Wer weiss ob sie sich die Arbeit mit der Anzeige machen.