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Thema: Rechtsfrage

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Das Amtsgericht Tiergarten ist jetzt nicht die allerhöchste Instanz.
    Was soll denn da großartig an Strafe kommen? Gibt doch eh nur Sozialstunden.

  2. #2
    Amateurtorwart
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    So oder so müsstest du damit zum Anwalt und vor Gericht ziehen, das wäre allein wahrscheinlich teurer, als das was du durch die Anzeige zu befürchten hättest. Hätte da eher versucht, bei der Aufnahme deiner Personalien dich zu entschuldigen oder ähnliches.

  3. #3
    Felix_2
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    Das ist doch Amtsbeleidigung. Also ist ne Anzeige richtig.

  4. #4
    Welttorhüter
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    Avatar von Luke
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    Zitat Zitat von immo0610 Beitrag anzeigen
    Das ist doch Amtsbeleidigung. Also ist ne Anzeige richtig.
    Amtsbeleidigung gibt es nicht mal...
    Das fällt alles einfach unter "Beleidigung" und kostet dich vielleicht 50 Euro. Total uninteressant also eigentlich.

  5. #5
    Chalkias
    Gast

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    Also bitte, so dämlich sollte man sich nicht verhalten.
    Tut mir leid aber da kannst du dich nicht einfach wieder "rausretten".
    Gib`s einfach zu, jeder Mensch macht Fehler

  6. #6
    Welttorhüter
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    Zugeben, Strafe annehmen und dann ist's gut. Es hilft nichts dagegen zu argumentieren oder ähnliches. Damit verlierst du höchstens die Möglichkeit, auf die Sympathie der zuständigen Beamten zu hoffen - was hilfreich sein kann.
    "Bangerang"

    Krieger des Lichts
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  7. #7
    Torwarttalent
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    Hmm naja die Beamten waren generell schon sehr genervt.
    Sieht also eher schlecht aus.
    Kommt sowas ins Führungszeugnis oder geht das mit den 50€ dann wieder aus den Akten raus?

  8. #8
    Internationale Klasse Avatar von FrankRost
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    Zitat Zitat von Luke Beitrag anzeigen
    Amtsbeleidigung gibt es nicht mal...
    Ob er jetzt Amtsbeleidigung sagt, oder Beamtenbeleidugung, dass ist im Endeffekt doch gleichgestellt. Denn ein Beamter ist doch ein Amtsträger.
    Natürlich redet man in solchen fällen von Beamtenbeledigung.

    @Herocasillas, vereinbare einen Termin mit einem Rechtsanwalt. Dann könnt Ihr die Sache gemeinsam erörtern, dann wird er Dir schon sicher sagen, wie es weiter geht.

  9. #9
    Welttorhüter
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    Avatar von Luke
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    Zitat Zitat von FrankRost Beitrag anzeigen
    Ob er jetzt Amtsbeleidigung sagt, oder Beamtenbeleidugung, dass ist im Endeffekt doch gleichgestellt. Denn ein Beamter ist doch ein Amtsträger.
    Natürlich redet man in solchen fällen von Beamtenbeledigung.

    .
    Beamtenbeleidigung gibt es inzwischen auch nicht mehr, das fällt alles unter den Oberbegriff Beleidigung.
    Denn ob ich jetzt den Eisverkäufer oder den Lehrer beleidige sollte keine Rolle spielen, deswegen die Angleichung.

  10. #10
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    Zitat Zitat von FrankRost Beitrag anzeigen
    Ob er jetzt Amtsbeleidigung sagt, oder Beamtenbeleidugung, dass ist im Endeffekt doch gleichgestellt. Denn ein Beamter ist doch ein Amtsträger.
    Natürlich redet man in solchen fällen von Beamtenbeledigung.

    @Herocasillas, vereinbare einen Termin mit einem Rechtsanwalt. Dann könnt Ihr die Sache gemeinsam erörtern, dann wird er Dir schon sicher sagen, wie es weiter geht.
    Macht doch hier nicht solche Auskünfte.
    Es gibt keine Beamtenbeleidigung. Das würde gegen das Grundgesetz verstossen, wenn die Beleidigung eines Beamten schwerer wiegen würde als die eines "Normalen".

    Hör auf mit dem Rechtsanwalt. Lass die mal machen, geb deine Dummheit zu und am Ende passiert eh nichts.
    Bleib mal ganz ruhig und stell dich nicht quer.
    Da wird nicht viel kommen, wenn überhaupt was kommt.

    Wer weiss ob sie sich die Arbeit mit der Anzeige machen.

  11. #11
    Torwarttalent
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    Danke erstmal für die schnelle Hilfe.
    Werde erstmal gucken was passiert,hoffe wirklich das demnächst kein unschöner Brief im Briefkasten liegt.Beim nächsten mal sollte ich halt lieber aufpassen an welchen Orten man ein Liedchen trällert.

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