Also bitte, so dämlich sollte man sich nicht verhalten.
Tut mir leid aber da kannst du dich nicht einfach wieder "rausretten".
Gib`s einfach zu, jeder Mensch macht Fehler![]()
Zugeben, Strafe annehmen und dann ist's gut. Es hilft nichts dagegen zu argumentieren oder ähnliches. Damit verlierst du höchstens die Möglichkeit, auf die Sympathie der zuständigen Beamten zu hoffen - was hilfreich sein kann.
Hmm naja die Beamten waren generell schon sehr genervt.
Sieht also eher schlecht aus.
Kommt sowas ins Führungszeugnis oder geht das mit den 50€ dann wieder aus den Akten raus?
Verurteilungen zu Jugendstrafen, die nicht mehr als 2 Jahre umfassen, werden nicht ins polizeiliche Führungszeugnis übernommen. Da du für die Beleidigung normal eine Geldstrafe oder respektive Sozialstunden ableisten musst, ist ein Eintrag sehr unwahrscheinlich.
Reue zeigen und nicht mit so hanebüchenen Erklärungsversuchen kommen. Das bringt in diesem konkreten Fall wohl eher wenig und verschärft allenfalls das Strafmaß.
Ja du hast dich strafbar gemacht. Das A.C.A.B bzw. Soldaten sind Mörder-Urteil bezieht sich auf etwas anderes. Bei diesem Urteil geht es darum, dass das Tragen des T-Shirts noch keine Auskunft über das Ziel der Aussage gibt. Die Aussage ist also nicht zielgerichtet, im Sinne einer abgrenzbaren Gruppe oder Einzelperson, und kann deshalb nicht als Beleidigung bestraft werden.
Anders verhält es sich in deinem Fall. Ihr singt die Parole und trefft auf eine abgrenzbare Gruppe von Polizisten. Eure Aussage ist also zielgerichtet oder kann zumindest so aufgefasst werden. Folglich ist hier der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt.
Ob er jetzt Amtsbeleidigung sagt, oder Beamtenbeleidugung, dass ist im Endeffekt doch gleichgestellt. Denn ein Beamter ist doch ein Amtsträger.
Natürlich redet man in solchen fällen von Beamtenbeledigung.
@Herocasillas, vereinbare einen Termin mit einem Rechtsanwalt. Dann könnt Ihr die Sache gemeinsam erörtern, dann wird er Dir schon sicher sagen, wie es weiter geht.
Macht doch hier nicht solche Auskünfte.
Es gibt keine Beamtenbeleidigung. Das würde gegen das Grundgesetz verstossen, wenn die Beleidigung eines Beamten schwerer wiegen würde als die eines "Normalen".
Hör auf mit dem Rechtsanwalt. Lass die mal machen, geb deine Dummheit zu und am Ende passiert eh nichts.
Bleib mal ganz ruhig und stell dich nicht quer.
Da wird nicht viel kommen, wenn überhaupt was kommt.
Wer weiss ob sie sich die Arbeit mit der Anzeige machen.
Danke erstmal für die schnelle Hilfe.
Werde erstmal gucken was passiert,hoffe wirklich das demnächst kein unschöner Brief im Briefkasten liegt.Beim nächsten mal sollte ich halt lieber aufpassen an welchen Orten man ein Liedchen trällert.![]()
Hm, habe kein Verständnis wieso man sowas überhaupt rufen oder singen kann. Hoffe Du lernst etwas daraus.
Wieso singt man das überhaupt?
Muss man soooo cool sein oder was soll das?
Wie alt bist du Herocassilas?
In stillem Gedenken an Spideratze und Robert Enke.
Lasst uns rausgehen und Bälle fangen, Spiele gewinnen und was noch viel wichtiger ist:
Lasst uns jede Sekunde des Lebens leben und geniessen - nichts ist für immer ! ! !
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