Ergebnis 1 bis 20 von 20

Thema: Rechtsfrage

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Welttorhüter
    User des Jahres 2009
    Avatar von Luke
    Registriert seit
    07.08.2007
    Ort
    Augsburg
    Beiträge
    5.530
    Blog-Einträge
    8

    Standard

    Zitat Zitat von immo0610 Beitrag anzeigen
    Das ist doch Amtsbeleidigung. Also ist ne Anzeige richtig.
    Amtsbeleidigung gibt es nicht mal...
    Das fällt alles einfach unter "Beleidigung" und kostet dich vielleicht 50 Euro. Total uninteressant also eigentlich.

  2. #2
    Chalkias
    Gast

    Standard

    Also bitte, so dämlich sollte man sich nicht verhalten.
    Tut mir leid aber da kannst du dich nicht einfach wieder "rausretten".
    Gib`s einfach zu, jeder Mensch macht Fehler

  3. #3
    Welttorhüter
    Newcomerin des Jahres 2009
    Avatar von Believer
    Registriert seit
    30.04.2009
    Ort
    Berlin (Mahlsdorf)
    Beiträge
    4.328
    Blog-Einträge
    15

    Standard

    Zugeben, Strafe annehmen und dann ist's gut. Es hilft nichts dagegen zu argumentieren oder ähnliches. Damit verlierst du höchstens die Möglichkeit, auf die Sympathie der zuständigen Beamten zu hoffen - was hilfreich sein kann.
    "Bangerang"

    Krieger des Lichts
    06.11.09 † 10.11.09

  4. #4
    Torwarttalent
    Registriert seit
    09.01.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    100

    Standard

    Hmm naja die Beamten waren generell schon sehr genervt.
    Sieht also eher schlecht aus.
    Kommt sowas ins Führungszeugnis oder geht das mit den 50€ dann wieder aus den Akten raus?

  5. #5
    Torwarttalent Avatar von Brick
    Registriert seit
    08.11.2007
    Beiträge
    123

    Standard

    Verurteilungen zu Jugendstrafen, die nicht mehr als 2 Jahre umfassen, werden nicht ins polizeiliche Führungszeugnis übernommen. Da du für die Beleidigung normal eine Geldstrafe oder respektive Sozialstunden ableisten musst, ist ein Eintrag sehr unwahrscheinlich.

    Reue zeigen und nicht mit so hanebüchenen Erklärungsversuchen kommen. Das bringt in diesem konkreten Fall wohl eher wenig und verschärft allenfalls das Strafmaß.

    Ja du hast dich strafbar gemacht. Das A.C.A.B bzw. Soldaten sind Mörder-Urteil bezieht sich auf etwas anderes. Bei diesem Urteil geht es darum, dass das Tragen des T-Shirts noch keine Auskunft über das Ziel der Aussage gibt. Die Aussage ist also nicht zielgerichtet, im Sinne einer abgrenzbaren Gruppe oder Einzelperson, und kann deshalb nicht als Beleidigung bestraft werden.

    Anders verhält es sich in deinem Fall. Ihr singt die Parole und trefft auf eine abgrenzbare Gruppe von Polizisten. Eure Aussage ist also zielgerichtet oder kann zumindest so aufgefasst werden. Folglich ist hier der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt.

  6. #6
    Internationale Klasse Avatar von FrankRost
    Registriert seit
    21.01.2007
    Beiträge
    1.328

    Standard

    Zitat Zitat von Luke Beitrag anzeigen
    Amtsbeleidigung gibt es nicht mal...
    Ob er jetzt Amtsbeleidigung sagt, oder Beamtenbeleidugung, dass ist im Endeffekt doch gleichgestellt. Denn ein Beamter ist doch ein Amtsträger.
    Natürlich redet man in solchen fällen von Beamtenbeledigung.

    @Herocasillas, vereinbare einen Termin mit einem Rechtsanwalt. Dann könnt Ihr die Sache gemeinsam erörtern, dann wird er Dir schon sicher sagen, wie es weiter geht.

  7. #7
    Welttorhüter
    User des Jahres 2009
    Avatar von Luke
    Registriert seit
    07.08.2007
    Ort
    Augsburg
    Beiträge
    5.530
    Blog-Einträge
    8

    Standard

    Zitat Zitat von FrankRost Beitrag anzeigen
    Ob er jetzt Amtsbeleidigung sagt, oder Beamtenbeleidugung, dass ist im Endeffekt doch gleichgestellt. Denn ein Beamter ist doch ein Amtsträger.
    Natürlich redet man in solchen fällen von Beamtenbeledigung.

    .
    Beamtenbeleidigung gibt es inzwischen auch nicht mehr, das fällt alles unter den Oberbegriff Beleidigung.
    Denn ob ich jetzt den Eisverkäufer oder den Lehrer beleidige sollte keine Rolle spielen, deswegen die Angleichung.

  8. #8
    Gesperrt
    Registriert seit
    23.07.2009
    Beiträge
    756

    Standard

    Zitat Zitat von FrankRost Beitrag anzeigen
    Ob er jetzt Amtsbeleidigung sagt, oder Beamtenbeleidugung, dass ist im Endeffekt doch gleichgestellt. Denn ein Beamter ist doch ein Amtsträger.
    Natürlich redet man in solchen fällen von Beamtenbeledigung.

    @Herocasillas, vereinbare einen Termin mit einem Rechtsanwalt. Dann könnt Ihr die Sache gemeinsam erörtern, dann wird er Dir schon sicher sagen, wie es weiter geht.
    Macht doch hier nicht solche Auskünfte.
    Es gibt keine Beamtenbeleidigung. Das würde gegen das Grundgesetz verstossen, wenn die Beleidigung eines Beamten schwerer wiegen würde als die eines "Normalen".

    Hör auf mit dem Rechtsanwalt. Lass die mal machen, geb deine Dummheit zu und am Ende passiert eh nichts.
    Bleib mal ganz ruhig und stell dich nicht quer.
    Da wird nicht viel kommen, wenn überhaupt was kommt.

    Wer weiss ob sie sich die Arbeit mit der Anzeige machen.

  9. #9
    Torwarttalent
    Registriert seit
    09.01.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    100

    Standard

    Danke erstmal für die schnelle Hilfe.
    Werde erstmal gucken was passiert,hoffe wirklich das demnächst kein unschöner Brief im Briefkasten liegt.Beim nächsten mal sollte ich halt lieber aufpassen an welchen Orten man ein Liedchen trällert.

  10. #10
    Torwarttalent
    Registriert seit
    13.03.2010
    Ort
    Schweiz
    Beiträge
    62

    Standard

    Zitat Zitat von Herocasillas Beitrag anzeigen
    Danke erstmal für die schnelle Hilfe.
    Werde erstmal gucken was passiert,hoffe wirklich das demnächst kein unschöner Brief im Briefkasten liegt.Beim nächsten mal sollte ich halt lieber aufpassen an welchen Orten man ein Liedchen trällert.
    Oder es einfach sein lassen

  11. #11
    Internationale Klasse Avatar von Basco
    Registriert seit
    23.11.2008
    Ort
    Solothurn - Schweiz
    Beiträge
    1.297
    Blog-Einträge
    65

    Standard

    Hm, habe kein Verständnis wieso man sowas überhaupt rufen oder singen kann. Hoffe Du lernst etwas daraus.

  12. #12
    torwart.de-Team Avatar von Schnapper82
    Registriert seit
    05.02.2006
    Beiträge
    8.391
    Blog-Einträge
    18

    Standard

    Wieso singt man das überhaupt?
    Muss man soooo cool sein oder was soll das?
    Wie alt bist du Herocassilas?
    In stillem Gedenken an Spideratze und Robert Enke.
    Lasst uns rausgehen und Bälle fangen, Spiele gewinnen und was noch viel wichtiger ist:
    Lasst uns jede Sekunde des Lebens leben und geniessen - nichts ist für immer ! ! !

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Rechtsfrage: Reklamation mangelhafter Ware
    Von Paulianer im Forum Off-Topic
    Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 16.08.2008, 03:18

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •