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Thema: Rechtsfrage

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  1. #1
    Torwarttalent
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    Hmm naja die Beamten waren generell schon sehr genervt.
    Sieht also eher schlecht aus.
    Kommt sowas ins Führungszeugnis oder geht das mit den 50€ dann wieder aus den Akten raus?

  2. #2
    Torwarttalent Avatar von Brick
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    Verurteilungen zu Jugendstrafen, die nicht mehr als 2 Jahre umfassen, werden nicht ins polizeiliche Führungszeugnis übernommen. Da du für die Beleidigung normal eine Geldstrafe oder respektive Sozialstunden ableisten musst, ist ein Eintrag sehr unwahrscheinlich.

    Reue zeigen und nicht mit so hanebüchenen Erklärungsversuchen kommen. Das bringt in diesem konkreten Fall wohl eher wenig und verschärft allenfalls das Strafmaß.

    Ja du hast dich strafbar gemacht. Das A.C.A.B bzw. Soldaten sind Mörder-Urteil bezieht sich auf etwas anderes. Bei diesem Urteil geht es darum, dass das Tragen des T-Shirts noch keine Auskunft über das Ziel der Aussage gibt. Die Aussage ist also nicht zielgerichtet, im Sinne einer abgrenzbaren Gruppe oder Einzelperson, und kann deshalb nicht als Beleidigung bestraft werden.

    Anders verhält es sich in deinem Fall. Ihr singt die Parole und trefft auf eine abgrenzbare Gruppe von Polizisten. Eure Aussage ist also zielgerichtet oder kann zumindest so aufgefasst werden. Folglich ist hier der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt.

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