Hab gestern eine Anzeige bekommen,wofür ich meine keine hätte bekommen sollen.
Würde gerne wissen ob ich mich da irgendwie wieder raus retten kann und in wie weit das die Berufslaufbahn einschränkt.
Folgendes ist vorgefallen:
Ich lauf durch die Straße auf einer großveranstaltung wo ordentlich getrunken wurde und singe "Alle Bullen sind Schweine!"
Habe ich mich jetzt wirklich strafbar gemacht?
Könnte ich nicht auch argumentieren das ich "Bullen" nicht als Polizisten assoziere?
So könnte ich doch argumentieren ich hätte die Chicago Bulls gemeint...
Ähnlicher Fall hier...könnte ich nicht auch so argumentieren?
Ich weiß hätte vorher nachdenken sollen aber jetzt ists halt passiert:s
Das Amtsgericht Tiergarten entschied 2000 in einem Beschluss, dass die im Tragen eines Bekleidungsstücks mit der Abkürzung A.C.A.B. implizierte Aussage Alle Polizisten seien Bastarde höchstens eine Beleidigung eines Kollektivs sein könne; dieses Kollektiv sei aufgrund der unüberschaubaren Masse an Polizisten jedoch nicht ausreichend definierbar. In der Begründung des Beschlusses heißt es dazu wie folgt:
„Im vorliegenden Fall kann es sich angesichts der tatsächlichen Umstände (Tragen eines T-Shirts mit dem Aufdruck „A.C.A.B.“) nur um die Beleidigung eines Kollektivs handeln, da dies die Abkürzung für den englischen Satz „All Cops Are Bastards“ sein soll. [...]“
„Nach der Rechtsprechung des BGH und des BVerfG (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303, 3306, sog. zweite „Soldaten sind Mörder“-Entscheidung) ist es verfassungsrechtlich zwar grundsätzlich unbedenklich, die Ehre eines Kollektivs zu schützen. Jedoch muss das Kollektiv, um beleidigungsfähig zu sein, klar abgrenzbar sein. [...]“
„Sollte es sich bei der [...] Abkürzung „A.C.A.B.“ um den englischen Satz „All Cops Are Bastards“ handeln, ist damit eine unüberschaubar große Gruppe, nämlich „alle Polizisten“ („All Cops“) getroffen. „Alle Polizisten“ ist jedenfalls nach der Rechtsprechung des BVerfG (3306 f. zum Problem der Formulierung „Alle Soldaten“) kein ausreichend definiertes Kollektiv. [...] Es kann daher nicht mit der für eine Verurteilung wegen Beleidigung notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der Angeschuldigte seiner Mißachtung grundsätzlich allen Polizisten gegenüber als den Vertretern der Staatsgewalt, völlig unabhängig von ihrer Nationalität, ausdrücken wollte. Dies ist als (strafbare) Beleidigung einer unüberschaubaren großen Personengruppe zu werten.“
– Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 19. Januar 2000[4]
http://de.wikipedia.org/wiki/A.C.A.B.