1) ab 18 Jahren
2) als DFB-Auswahlspieler (junger A-Jugend Jahrgang, also frühestens mit 16 Jahren)
3) mit Sondergenehmigung (sehr selten)

Die genauen Bestimmungen hierzu findest du hier:
http://www.bfv.de/cms/seiten/1189_3029.html