Wenn es so wäre, würde jeder Handschuh mit dem Motion Arrester Haftschaum ein Sachmangel seinEinen entsprechenden Prozess vor Gericht würde meiner Meinung nach Adidas gewinnen, da bekannt ist, dass sehr weicher und dazu noch eingeschnittener Haftschaum sehr anfällig für Abrieb ist. Der Verlust der Griffigkeit ist ebenfalls kein Sachmangel.
Laut § 434 BGB ist eine Sache frei von einem Sachmangel, "wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann", was sicherlich selbst bei starken Abrieb noch der Fall ist.
Der einzige Sachmangel, den ich hier erkennen kann, ist das Loch an der Fingerkuppe.