Zitat Zitat von Paulianer Beitrag anzeigen
Wenn es so wäre, würde jeder Handschuh mit dem Motion Arrester Haftschaum ein Sachmangel sein Einen entsprechenden Prozess vor Gericht würde meiner Meinung nach Adidas gewinnen, da bekannt ist, dass sehr weicher und dazu noch eingeschnittener Haftschaum sehr anfällig für Abrieb ist. Der Verlust der Griffigkeit ist ebenfalls kein Sachmangel.

Laut § 434 BGB ist eine Sache frei von einem Sachmangel, "wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann", was sicherlich selbst bei starken Abrieb noch der Fall ist.

Der einzige Sachmangel, den ich hier erkennen kann, ist das Loch an der Fingerkuppe.

Also mit Adidas hat das nichts zu tun. Adidas hat keinerlei Verpflichtung gegenüber dem Kunden. Als Kunde ist immer der Händler Ansprechpartner. Einzig bei speziellen Herstellergarantien kommt man als Kunde mit dem Hersteller in Kontakt und selbst da geht der Weg in der Regel über den Händler. Auch eine entsprechende Klage würde immer gegen den Händler laufen und die würde der Händler nicht gewinnen. Schon alleine durch das Loch am Finger. Das reicht vollkommen aus.

Was den Abrieb betrifft:
Die Handschuhe wären nämlich dann frei von einem Sachmangel, wenn sie die Beschaffenheit aufweisen, die bei Handschuhen üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann. Dies ist bei den oben beschriebenen Handschuhen nicht der Fall. Bei Handschuhen, die 10 Tage alt sind darf man zum einen noch Grip erwarten und zum anderen keinen übermäßigen Abrieb. Das man mit einem gewissen Abrieb rechnen muss, okay kein Thema. Das bedingt die Art der Sache. Aber nicht der oben beschriebene Abrieb.

Auch der Verlust der Griffigkeit kann ein Sachmangel sein, weil zur Beschaffenheit gehören gem. § 434 Abs. 1 S. 3 BGB auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder Herstellers (insb. aus der Werbung) erwarten kann.

Es ist alleine deshalb schon ein Sachmangel, weil sich die Handschuhe nicht mehr als Torwarthandschuh eignen.

Händler haben zu tauschen bei so was. Die einzige Chance als Händler sehe ich hier, wenn der Kunde z.B. als speziell für Rasenplatz verkaufte Handschuhe auf einem Ascheplatz getragen hat. Nicht umsonst werden diese Angaben gemacht. Nur nachweisen muss das in den ersten 6 Monaten der Händler. Nach den 6 Monaten hat man als Kunde oft die Arschkarte, weil man selber jetzt nachweisen muss, dass der Mangel bereits bestand.

Wie gesagt, ein guter Händler macht das auch anstandslos. Schon alleine, weil der Händler entsprechende Sachen auch in der Regel problemlos vom Hersteller ersetzt bekommt.