Nach zweimaligem Tragen darf so etwas natürlich nicht passieren. Der Händler hat eine Gewährleistungspflicht. Du musst dich also direkt mit dem Händler, bei dem die Schuhe gekauft wurden, in Verbindung setzen.
Nach zweimaligem Tragen darf so etwas natürlich nicht passieren. Der Händler hat eine Gewährleistungspflicht. Du musst dich also direkt mit dem Händler, bei dem die Schuhe gekauft wurden, in Verbindung setzen.
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