Aber der Händler hat doch bei der ersten Feststellung eines Mangels erstmal das Recht auf Nachbesserung ?
edit: Kenne das auf meinem Bekanntenkreis auch so, dass die Händler im Normalfall erstmal den Schuh zur Reperatur / Nachbesserung geben.
Aber der Händler hat doch bei der ersten Feststellung eines Mangels erstmal das Recht auf Nachbesserung ?
edit: Kenne das auf meinem Bekanntenkreis auch so, dass die Händler im Normalfall erstmal den Schuh zur Reperatur / Nachbesserung geben.
Geändert von Manuel (18.10.2010 um 20:47 Uhr)
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