Ich darf hier als Nicht-Volljurist keine juristische Beratung machen. Aber mehr in Richtung einer Vorlesung, denn eines Ratschlags
Die Schuldrechtsreform war zwar erst nach meinem ersten Staatsexamen, aber mal als immer geltender Grundsatz: Es besteht kein Dreiecksverhältnis zwischen Händler, Hersteller und Dir. Bei Mängeln (und so ein Schaden ist ein eindeutiger Hinweis auf einen Mangel in der Verarbeitung und nicht in der Handhabung) ist der Kaufvertrag zwischen Dir und dem Verkäufer entscheidend und erst für den Verkäufer der mit dem Hersteller/Zwischenhändler. Ich habe auch noch nie in irgendeinem Sportgeschäft erlebt, dass sich da jemand angestellt hätte, wenn Nähte an Handschuhen aufgehen, Stollen abrechen o.ä.. Also, einfach hingehen, Mangel beheben oder neue Schuhe geben lassen oder bei Ausverkauf des Artikels und Unbehebbarkeit des Mangels den Kauf rückabwicklen.