Zitat Zitat von übergreifer Beitrag anzeigen
Eine normale Rechtschutzversicherung dient nur zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche und greift erst 90 Tage nach dem Abschluss. Daher kann sie in so einem Fall sowieso nicht in Anspruch genommen werden. Falls ich falsch liege mögen mich andere User bitte berichtigen.

Imo macht OP das ganz gut. Er fragt überall nach und sucht die Hilfe wo er sie kriegen kann.
Absolut richtig, für diesen Schadenseintritt ist eine neue Rechtsschutzversicherung noch nicht in Leistungspflicht. Anders der Fall, dass die Versicherung von Neulings Mutter als Familienrechtsschutz abgeschlossen ist. Oft wissen das die Versicherungsnehmer gar nicht und deshalb lohnt sich der sofortige Anruf bei der Versicherung, ob Neuling mitversichert ist. Das kann z.B. auch dann noch der Fall sein, wenn er schon in einer nachschulischen Ausbildung ist.

Alles abklopfen, mit einem Anwalt reden (möglichst ein wohlgesonnener Bekannter, falls kein Rechtsschutz besteht) und dann erst in den Clinch gehen