Hey
willkommen im Forum! Also er kann dich natürlich anzeigen, doch wird es für ihn schwierig etwas zu erreichen, da er nicht beweisen kann das es Absicht war. So etwas habe ich auch schon erlebt: Als wir nach dem warmmachen aus den Kabine kamen und zum Anstoss auf den Platz gingen, hat ein gegnerischer Spieler unseren gedroht, dass er (der Gegener) unserem doch heute ins Krankenhaus bringen würde. Gesagt getan: In der ersten Halbzeit ging der Gegener so hart rein, dass sich unser das Schienbein gerochen hat und ein gerissenes Kreuzband hatte! Es wurde Anzeige erstatten, doch da es keine Zeugen für die Aussagen, des Gegners gab, wurde auch nichts aus der Anzeige!
Meines wissens kann man allerdings den Schiedsrichter anzeigen, da er so etwas wie Aufsichtdenspflicht besitzt und die Spieler auch schützen muss, das funktioniert allerding nur wenn das Spiel schon sehr emotional geführt wurde und es scih anbahnte, dass gleich einer über die Stränge schlägt.
Ich würde erstmal zu der Vorladung gehen, ganz sachlich argumentieren und dann abwarten, denn letztenendes passiert soetwas nunmal im Sport, vorrausgesetzt es war wirklich keien Absicht!!!