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Thema: Anzeige wegen Zusammenprall mit Gegenspieler

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  1. #1
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    Ich habe vor knapp zwei Jahren einem Stürmer zwei Rippen gebrochen. Das geht schneller als man denkt. Wir sind beide zum Ball gesprungen, ich habe das Knie angezogen und er hat voll durchgezogen. Habe direkt gespürt, dass bei ihm Knochen gebrochen sind, mein Knie hat sich richtig tief in seine Brust gedrückt. Kein schönes Gefühl, aber das geht schneller als es einem lieb ist.

    Wegen der Kosten für einen Anwalt: Sobald die Sache vor Gericht ist, musst du die Kosten im Falle eines "Gewinns" nicht selbst tragen. Für alles andere empfehle ich zukünftig eine Rechtsschutzversicherung.

  2. #2
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    In Kürze, denn ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Da ich erstexaminiert Jura studiert habe, mal eine grobe Einschätzung, die allerdings allein schon wegen der Praxisferne des Studiums und der jahrelangen Abstinenz vom Thema sicherlich nicht auf Beton gebaut ist.

    Zunächst geht es um zwei Dinge: Strafrechtlich und zivilrechtlich.

    Hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz einer fahrlässigen Körperverletzung (denn um nichts anderes geht es hier) ist zu sagen, dass beim Sport und hier insbesondere dem mit Gegnerkontakt extreme Dinge vorfallen müssen, um belangt zu werden. Fahrlässige Körperverletzung scheidet in diesem Zusammenhang vollkommen aus. Zur Körperverletzung muss ein Vorsatz nachgewiesen werden, was ohne besondere Umstände wie eine Drohung, ein Handeln fernab des Spielgeschehens oder eindeutig ohne Zusammenhang mit dem Spielgeschehen, so weit ich weiß, noch nie im Prozess der Fall war. Selbst grobes Foulspiel mit Verletzungsfolge wird nach ganz herrschender Meinung und Rechtsprechung als Teil der Eigengefährdung bei der Teilnahme an einem Fußballspiel angesehen. Ich denke, dass jeder Anwalt dem Geschädigten raten wird, angesichts der Umstände, wie Du sie schilderst (!das muss dann auch so sein!) die Anzeige zurückzuziehen. Sinn macht in jedem Fall, zunächst selber einen Anwalt zu konsultieren, bevor Du Dich zum Sachverhalt äußerst. Ich hoffe, dass Du das noch nicht gemacht hast. Selbst wenn Du im Bekanntenkreis oder im Verein keinen Anwalt hast, der Dich ohne RVG dabei unterstützt (was ja in einem normalgroßen Verein schon selten ist), solltest Du die Beratungskosten in Kauf nehmen. Denn falsches Vorgehen nach dem Motto "gesunder Menschenverstand" ist schon so manch einem zum Verhängnis geworden.

    Unter bestimmten Umständen könntest Du auch ohne strafrechtliches Verschulden zivilrechtlich zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt werden. Doch dafür dürften die Voraussetzungen nicht gegeben sein. Können sie auch nicht, denn sonst würden zig Trainingseinheiten und Spiele ein juristisches Nachspiel haben. Der Sport, wie er betrieben wird, wäre dann gar nicht durchführbar.

    Falls Deine Angaben richtig sind, sollte die Anzeige im Sande verlaufen.

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