Wie sieht das eigentlich mit Anwaltskosten aus, wenn es gar nicht zu einem Verfahren kommt? Klar, verliert die Anklage, muss diese die Prozesskosten zahlen. Aber zahlt diese auch, wenn die Sache gar nicht weiter verfolgt wird? In diesem Falle könnten das ja auch reine Beratungskosten sein, oder?
Wäre interessant, das mal von einem zu hören, der etwas mehr Fachwissen hat...

@Neuling: Du bist offensichtlich nicht Rechtschutzversichert, oder? In diesem Fall würde die Versicherung m.W. auch die Beratungskosten zahlen.